Onlinebestellung auf Rechnung - noch nicht unter dieser Adresse gemeldet...
Hallo zusammen!
Ich werde zum 01.04.2014 in eine neue Wohnung umziehen und möchte mir einige Möbel online auf Rechnung bestellen, diese aber auf keinen Fall in die jetzige Wohnung liefern lassen, da ich sonst viel zu viel transportieren müsste beim Umzug.
Zu meiner Frage: Kann ich als Rechnungsadresse die künftige Anschrift angeben unter der ich noch NICHT gemeldet bin oder ist es rechtlich nicht erlaubt?? Es muss ja immer Rechnungs- und Lieferadresse identisch sein.
Vielen Dank im voraus!
4 Antworten
muss nicht identisch sein, wenn du etwas für einen Freund bestellst als Geschenk, kannst du es ja auch an seine Adresse liefern lassen und du übernimmst die Rechnung
Danke für Deine Antwort. Es ging mir aber drum, ob ich die Adresse als Rechnungsadresse angeben kann, unter der ich noch nicht offizielle gemeldet bin?
Viele Shops möchten, dass die Liefer- und Rechnungsadresse identisch sind.
Wenn dein Name nicht auf dem Klingelschild steht, wird das mit dem Ausliefern schwierig. Rechtlich gesehen besteht keinerlei Bedenken, du kannst die Sache wohin du willst liefern lassen. Es herrscht jedoch Vertragsfreiheit, so dass der Händler zu nichts verpflichtet ist und beispielsweise eine abweichende Lieferadresse nicht akzeptieren muss, das schau bitte in den Geschäfts- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Händlers nach.
du musst als Rechnungsadresse deine Meldeadresse angeben und als Lieferadresse die, der neuen Wohnung. Allerdings solltest du beim Liefertermin drauf achten, dass du da schon den Schlüssel der Wohnung hast. Ich hab das schon öfter so gemacht und es gab nie Probleme....
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