Rentenversicherungspflicht unter 450€ als selbstständiger Nachhilfelehrer?
Wahr oder falsch
6 Antworten
Lehrer sind nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn sie regelmäßig mehr als 450 € verdienen - auch wenn sie die Tätigkeit nebenberuflich ausüben. Mit einem Einkommen unter 450 € besteht keine Versicherungspflicht, vergleichbar mit einem Minijob, bei dem auch keine Versicherungspflicht eintritt.
Hier findest du was dazu:
Also ich kenne primär für ges. Altersvorsorge die sog. Handwerkerpflichtversicherung für 15 Jahre der Selbständigkeit.
Die von dir gemachte Aussage für von Schülern bezahlte Nachhilfelehrer bezeichne ich pauschal als falsch!
Aber: Ist der Lehrer -ohne Mitarbeiter- auf selbständiger Basis für ein (1) Institut tätig und wird von diesem (einen) entlohnt, so ergibt eine sog. Statusfeststellung höchstwahrscheinlich "Scheinselbständigkeit", womit dann sogar SOZIALVERSICH.PFLICHT gelten würde, statt nur Rentenvers.pflicht.
Genau genommen 216 Pflichtbeiträge. Dabei kann man in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit jeden 2. Monat zahlen. Das dauert dann natürlich entsprechend länger.
Grundsätzlich besteht für selbstständige Lehrer, die keine Angestellten beschäftigen, die insgesamt mehr als 450 Euro verdienen, Versicherungpflicht.
Beiträge müssen aber erst gezahlt werden, wenn das Arbeitseinkommen über 450 Euro liegt.
Bei niedrigerem Einkommen besteht Versicherungsfreiheit, weil das Einkommen geringfügig ist.
Wie willst du mit mtl. 450€ Leben können?
Das ist keine Selbstständigkeit.
Bist du wenigestens noch in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit angestellt?
Wenn ja, dann zahlst du von diesem Lohn RV Beiträge.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Das hängt von vielen Faktoren ab. Gibt es z.B.: noch Einkünfte auf nichtselbstständiger Arbeit? Ist die Selbstständige Arbeit als Gewerbe gemeldet? Bist du Rentner? Am besten den Steuerberater fragen.
Richtig, aber eine kleine Anmerkung: Handwerker zahlen 18 Jahre, nicht 15.