Muss ich als Nachhilfelehrer Rechnungen schreiben?
Ich möchte nebenberuflich Nachhilfe geben. Was muss ich beachten?
3 Antworten
Wenn du es professionell als selbstständigen Beruf anmeldest, ist eine Rechnung natürlich für die Buchhaltung und die Steuererklärung notwendig. Machst du es nur nebenbei in Schwarzarbeit, ist es nichts offizielles und eine Rechnung ist nicht notwendig. Als angestellter Nachhilfelehrer musst du dich ebenfalls nicht um Rechnungen kümmern, das erledigt dein Arbeitgeber.
Erbringst du an eine Privatperson eine Leistung kann auf die Rechnung verzichtet werden, wenn du keine Ust ausweist.
auf Nachfrage musst du eine ausstellen
Ausnahme sind arbeiten im Zusammenhang mit grundstücken
Kommt darauf an, ob Du selbständig bist, oder angestellt.
da Leistung an Privatperson und vermutlich kein Ust Ausweis kann auf die Rechnung verzichtet werden, wenn der Leistungsempfänger keine Rechnung will.
Bzw eine Quittung reicht
selbständig