Rentenrückzahlung bei Erbausschlagung
Hallo, ich habe eine rechtliche Frage zur Rentenzahlung. Meine Oma ist Ende Mai verstorben. Sie hat ihre Rente immer im voraus erhalten, so dass die Rentenkasse die Rente für Juni gerade überwiesen hat und diese kurz nach ihrem Tod auf dem Konto war. Mein Vater hatte eine Bankvollmacht. Das Konto stand auch nach der Rentenzahlung im Dispo, den man der alten Dame (94 Jahre) vorher noch aufgeschwatzt hatte. Die Gesamte Familie hat das Erbe fristgerecht ausgeschlagen. Die Bank hat das Konto abgewickelt und abgemeldet. Nun kommt die Rentenkasse und fordert von meinem Vater die zuviel gezahlte Rente zurück. Ist das denn rechtens?
3 Antworten
ich würde auf jeden Fall in Widerspruch gehen, egal ob es rechtens ist oder nicht. Beim Widerspruch sollte er auch darauf verweisen das er das Erbe ausgeschlagen hat.
"Aus dem Bauch heraus" dürfte es sich um Verbindlichkeiten der Erbmasse handeln. Soweit ich mich erinnere tritt im Fall der Erbausschlagung eine sogenannte Fiskalerbschaft ein (das Land erbt also). Daher würde ich dazu tendieren, dass die Forderung jedenfalls nicht gegenüber dem Witwer geltend zu machen ist.
Rente wird immer am Ende des Monats gezahlt, nicht im Voraus. Aber zu viel gezahlte Rente müsste erstattet werden, Das hat mit dem Erbe nichts zu tun.