Können finanzielle Forderungen aus den USA in Deutschland eingeklagt werden?

3 Antworten

Die Klinik muss sich in den USA einen Titel besorgen, welchen sie problemlos bekommen wird.

Dann muss sie an einem deutschen Gericht beantragen, dass dieser Titel in Deutschland zum Vollzug zugelassen wird. Dabei geht es um den Nachweis, ob das ausländische Gericht dafür zuständig war und noch ein paar andere Hürden.

Alles in Allem muss man deine Frage mit Ja beantworten, sie könnten es einklagen. Das ganze hängt jetzt von der Höhe des Betrages ab, wenn dieser hoch genug ist, werden sie die Forderung an ein amerikanisches Inkassounternehmen verkaufen und erst dieses würde sich die Mühe machen.

Dann allerdings müsstest du mit einer Vervielfältigung des Betrages rechnen.

ja

also .. ins Ausland zu reisen ohne Auslandskrankenversicherung würde ich mal als sträflichen Leichtsinn bezeichnen. Sowas gibts ab 10 Euro / Jahr oder sogar incl im Paket bei vielen Kreditkarten oder beim ADAC. Glück gehabt dass ihr überhaupt behandelt wurdet ohne Vorkasse per Kreditkarte. Ich vermute mal, dass du schon beim Visumantrag falsche Angaben gemacht hast weil da normalerweise die Krankenversicherung abgefragt wird. 

Natürlich gibt Deutschland Amtshilfe für berechtigte Forderungen ... natürlich kann man sich einen Anwalt nehmen .. mit Vertretung in  usa, aber wer keine KV hat, hat wohl auch keinen Rechtsschutz ... und Argumente gegen die Bezahlung der Rechnung sehe ich auch eher nicht.

also .. besser zahlen bevor Anwalts und Krediteintreiberkosten den Rechnungsbetrag weiter in die Höhe treiben. 

Aber ein Tipp: bei der Krankenkasse anfragen ob nicht die Kosten, die in Deutschand angefallen wären, übernommen würden ? (ich vermute mal, das du schon gesetzlich versichert bist in DE)

welcome to the USA!

Superrentner 
Beitragsersteller
 02.08.2016, 23:18

Auf solche Antworten kann ich verzichten !