Reklamation bei Gamestop nicht möglich?
Hallo Community, kurz zur Situation. Vor 10 Tagen habe ich bei Gamestop ein Xbox one bundle gekauft, zusätzlich ein dazu gehöriges Headset was jedoch schon in diesem Bundle erhalten war, was mir von den sehr geehrten "Fachkräften" nicht mitgeteilt wurde. Beim versuch einer Reklamation wurde mir erzählt ich hätte 3 Tage für eine Reklamation Zeit gehabt und selbst dann nur gegen einen Warengutschein oder ein neues Headset??? What the *** . Mir wurde zu keiner Zeit mitgeteilt weder habe ich mich je damit einverstanden gegeben diesen "Vertrag" einzugehen,weder mündlich oder schriftlich, ebenso wie bereits erwähnt könnte man ja davon ausgehen das man darauf hingewiesen wird das ein Headset bereits enthalten ist.. nada. Beim versuch mich zu erklären das ich zur Schule gehe und danach meistens arbeiten muesste und dazu noch in einer ganz anderen Stadt wohne, hab ich nur ein tut mir leid wir koennen ihnen nicht helfen zu hören bekommen. Zumal ich mich frage warum die nicht alleine schon aus kulanz her mir das Geld zurückgeben, da ich wie erwähnt dort eine Konsole mit allem drum und dran fuer knapp 500 tatters geholt habe, frage ich mich auch ob das rechtens ist .. Ich hoffe ihr koennt mir helfen und mit Rat zur Seite stehen oder ggf.aus Erfahrung berichten. ich für meinen Teil werde nie wieder im Leben da Kaufen, ich fühle mich einfach über den Tisch gezogen, auch wenn es um einen Warenwert von25 Euro geht, es geht ums Prinzip, weswegenich auch bereit bin bei denen den Laden zu besetzen wenn es notwendig ist heheheh Danke im vorraus für eure Hilfe Mfg ein vor Wut platzender Schüler (Y)
7 Antworten
Erstens wie alt bist du?
Zweitens ist das Ding kaputt? Sachmangel?
Zuerst einmal wäre es interessant zu erfahren wie alt du bist? Denn wenn du unter 18 Jahre alt sein solltest, dann haben deine Eltern das letzte Wort, das heißt jeder Kaufvertrag den du eingehst ist solange deine Eltern nicht zustimmen schwebend unwirksam nach §108
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. (2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert. (3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html
Solltest du also minderjährig sein, dann würde ich dir empfehlen mit deinen Eltern da hinzugehen und dein Geld zurück zu Verlagen.
Wie du von 500 Euro sprichst so als wäre es nur ein Taschengeld schockiert mich schon ein wenig... jedenfalls geht es doch um die 25 Euro und wäre er minderjährig gewesen und hätte diesen Betrag mit Geld bezahlt, dass ihm nicht zur freien Verfügung stand, dann wäre dieser Vertrag unwirksam.
Ein Beispiel: Die Eltern geben ihm 50 Euro um sich eine neue Jacke zu kaufen, er kauft sich aber ein Headset und geht zu BurgerKing. Vertrag unwirksam.
Sonst würde der §110 den §108 dauerhaft aushebeln.
Hast du meinen Kommentar löschen lassen? Das war nicht nett von dir!
was mir von den sehr geehrten "Fachkräften" nicht mitgeteilt wurde
Hast du explizit nachgefragt, ob ein Headset enthalten ist? Falls nein, dann kannst du überhaupt nichts machen.
weder habe ich mich je damit einverstanden gegeben diesen "Vertrag" einzugehen,weder mündlich oder schriftlich
Doch, du bist doch sicher zur Kasse gegangen und hast die Artikel bezahlt. Damit bist du einen Kaufvertrag eingegangen.
frage ich mich auch ob das rechtens ist
Ja, ist es. Wenn du nicht offensichtlich falsch beraten wurdest kannst du nicht einfach vom Vertrag zurücktreten. Selbst das Angebot eines Gutscheines ist reine Kulanz und schon ein Entgegenkommen.
Was willst du hören? Der Verkäufer ist nun mal im Recht, er hat dir einwandfreie Ware angeboten und muss diese eben nicht zurückgeben. Der Verkäufer ist auch keinesfalls verpflichtet, dich darüber aufzuklären, ob da bereits ein Headset drin ist oder nicht. Woher soll der Verkäufer auch wissen, ob du nicht ein zweites möchtest.
Erstaunlich, dass auf der Verpackung zur Xbox nicht draufsteht, dass da ein Headset drin ist. Als der Sohn meines Bekannten eine Xbox kaufte, stand aber deutlich drauf, was drin ist.
Onlinekauf, Widerruf.
Vor Ort gekauft, selber Schuld. Der Verkäufer muss nicht unbedingt davon ausgehen, dass du nicht weißt, dass bereits ein Headset enthalten ist.
Erstens, ist er bereits 18, zweitens §110 BGB. Da dürften heutzutage 500 Euro kein Problem mehr darstellen.