Kann meine Reklamation verweigert werden?

4 Antworten

Wie du selber sagst, was du willst ist kein Umtausch ( den ein Unternehmen verweigern kann, weil es ohnehin nur auf Kulanz beruht) sondern eine nacherfüllung, sprich die Behebung des Schadens.

Ist der Schaden bei ganz normalen Gebrauch aufgetreten, sprich die Schuhe waren z.B. schlecht verarbeitet, muss der Unternehmer die Schuhe annehmen und reparieren oder dir neue geben. Wenn der Unternehmer behauptet, du hättest den Schaden verursacht, muss er das auch beweisen und zwar bis 6 Monate nach dem Kauf.

Diese Rechtslage sollte jeder Unternehmer kennen egal wie klein der Betrieb ist. Das steht annähernd 1 zu 1 so im BGB.

Geh also nochmal zu ihm oder schreibe einen Brief und sag ihm das. Er muss dir neue oder reparierte Schuhe zurückgeben und deine kaputten annehmen.

Tinka1011 
Beitragsersteller
 02.12.2013, 14:21

Danke Ich werde einen Brief schreiben und das Gesetz gleich anbei legen. Bin mal sehr gespannt was die darauf antworten..

Du hast Gewährleistung auf die Schuhe, in den ersten 6 Monaten müsste man dir nachweisen dass du den Schaden verursacht hast.

Geh zum laden und bestehe darauf dass der Schaden nachgebessert wird.

Erinnere an die Gesetzliche Gewährleistung welche sie verpflichtet sind dir zu geben.

Tinka1011 
Beitragsersteller
 02.12.2013, 13:53

Vielen Dank schon mal. Was mich noch verunsichert ist der Aushang im Laden, dass kein Umtausch bei getragenen Schuhen gemacht werden kann. Aber das sollte doch eigentlich nicht für eine Reklamation gelten..

Havege  02.12.2013, 13:59
@Tinka1011

Was mich noch verunsichert ist der Aushang im Laden, dass kein Umtausch bei getragenen Schuhen gemacht werden kann.

Das bezieht sich auf den Umtausch gegen den gezahlten Preis als Bargeld der reine Kulanz ist.

Aber das sollte doch eigentlich nicht für eine Reklamation gelten..

Richtig das tut es nicht.

Tinka1011 
Beitragsersteller
 02.12.2013, 14:19
@Havege

Vielen Dank Ich werde denen mal schreiben. Das Telefonat mit der Chefin hat mich sehr verärgert und im Laden selbst konnte mir die Aushilfe nicht weiterhelfen, weil die Chefin nicht da war. Das ist auch schon ein Unding, dass niemand vor Ort ist der bei solchen Fällen als Ansprechpartner dient.

Mindermeinung  02.12.2013, 17:37
@Tinka1011

Wenn Du schreibst, zur Nacherfüllung auffordern und Fristsetzung mit unterbringen (und zwar als Datum!) und als "Vornahmefrist". Behalte Dir für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht erbrachter Leistung vor. Ebenfalls Schadenersatz, insbesondere für einen notwendig werdenden Deckungskauf.

Innerlicht  02.12.2013, 13:36

Ist es in so einem Fall nicht genau andersherum? Der Fragesteller müsste doch eher beweisen, dass die Schuhe einen Makel hatten, oder nicht?

Havege  02.12.2013, 13:44
@Innerlicht

Ist es in so einem Fall nicht genau andersherum? Der Fragesteller müsste doch eher beweisen, dass die Schuhe einen Makel hatten, oder nicht?

Nein in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen dass der Schaden vom Käufer verursacht wurde. Erst nach 6 Monaten muss der Kunde die Beweise liefern.

DerCAM  02.12.2013, 15:27
@Havege

Falsch! Der Kunde muss im Bestreitensfall IMMER beweisen, dass ueberhaupt ein Sachmangel vorliegt. Das wird ihm aber hier sicher leicht gelingen,

Der Verkaeufer muss auch nicht beweisen, dass der Kaeufer das Teil selbst kaputt gemacht hat. Er muss jedoch in den ersten 6 Monaten beweisen, dass es zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer noch nicht kaputt war.

Havege  02.12.2013, 15:29
@DerCAM

Falsch! Der Kunde muss im Bestreitensfall IMMER beweisen, dass ueberhaupt ein Sachmangel vorliegt. Das wird ihm aber hier sicher leicht gelingen,

Immer gleich Falsch schreien liegt dir ja sehr wie ich sehe.

Er muss jedoch in den ersten 6 Monaten beweisen, dass es zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer noch nicht kaputt war.

Was auf genau das heraus läuft was ich geschrieben habe. Also hör auf Erbsen zu zählen und trolle woanders, danke.

DerCAM  03.12.2013, 02:08
@Havege

Erkennst du wirklich nicht den Unterschied zwischen "Der Haendler muss beweisen, dass der Kaeufer den Schaden verursacht hat" und "Der Haendler muss beweisen, dass das Teil zum Zeitpunkt der Uebergabe keinen Sachmangel hatte"?

Ein zum Zeitpunkt der Uebergabe noch gar nicht vorhandener und auch nicht angelegter Sachmangel kann sehr wohl auch auftreten, ohne dass der Kaeufer den Schaden verursacht hat (z.B. durch ganz normalen Verschleiss). Es kommt gerade nicht darauf an, wer den Sachmangel verursacht hat sondern darauf, ob dieser zum Zeitpunkt der Uebergabe bereits vorhanden bzw. angelegt war oder nicht ... und dies laeuft eben nicht beides aufs Gleiche hinaus.

Deine Behauptung war nun mal falsch und da hat es nichts mit Erbsenzaehlerei zu tun, wenn man diese korrigiert.

Havege  03.12.2013, 03:23
@DerCAM

Deine Behauptung war nun mal falsch und da hat es nichts mit Erbsenzaehlerei zu tun, wenn man diese korrigiert.

Doch hat es. Aber bin ich ja gewohnt, den Rest brauch ich mir gar nicht durchlesen.

DerCAM  03.12.2013, 07:21
@Havege

den Rest brauch ich mir gar nicht durchlesen.

Mit Ignoranz kann man unangenehmen Fragen und Kommentaren natuerlich auch aus dem Weg gehen. Frei nach dem Motto: "Vor dem, das mir nicht passt, verschliesse ich einfach die Augen und dann gibt's das auch nicht".

kommt drauf an, ob du sie "richtig" ausgezogen hast.... wie gehen schuhe beim ausziehen kaputt?

Tinka1011 
Beitragsersteller
 02.12.2013, 13:55

Es sind hohe Schnürschuhe, die deshalb enger sitzen. Habe dabei eine Hand an der Sohle gehabt und die ist bis zur hälfte abgerissen..

Karambole  02.12.2013, 14:01
@Tinka1011

nach 1 woche und dieser schilderung gehe auch ich von einem mangel aus.. also bestehe auf wandlung.

Wenn der Schaden bei normalem Gebrauch passierte, dann hast Du ein Umtauschrecht. Wenn Du den Schaden durch unnormalen Gebrauch / Benutzung herbeigeführt hast, ist es eigenverschulden.