Hallo Freunde, darf ein Steuerberater, ohne Belehrung von Folge-Kosten und ohne einer Unterschrift eine Erstberatung in Rechnung stellen?
Ein Steuerberater, bei dem wir nicht unterschrieben haben und dieser uns auch nicht über Folgekosten für eine Erstberatung belehrt hat, stellt seine Zeit mit uns in Rechnung. Der Betrag beläuft sich auf 190 €. Wir haben weder die Vollmacht unterschrieben, noch weitere Leistungen bezogen - noch wurden wir über die gesetzlichen Erstberatungskosten (über die wir erst jetzt erfahren haben) belehrt. Ist das rechtens? Müssen wir nun das Geld wirklich bezahlen? Freue mich über Antworten.
Edit: Die Beratung dauerte nur 20 Minuten. Berechnet wurde eine Stunde. Bei der Terminierung am Telefon hieß es: Erstgespräche sind in der Regel kostenlos. Als wir erwähnten, dass wir uns das erste mal mit dem Thema befassen wurde uns mitgeteilt, dass wir uns keine Sorgen über Folgekosten machen müssen.
4 Antworten
Erstgespräche sind kostenlos - jedenfalls dann, wenn sich daraus ein Folgeauftrag ergibt.
Wenn Du Dich aber hinterher nicht mehr meldest, wir der Steuerberater ganz bestimmt seine Zeit in Rechnung stellen.
Danke für den Stern Helmuthk
Okay, ich danke dir für deine Antwort.
arbeitest du auch umsonst? du hast doch einen Auftrag zu einer Beratung gegeben. Der Steuerberater hat sich für euch extra freigenommen. Das Gespräch war bestimmt nicht in 10 Minuten vorbei; sowas dauert halt.
Die Aussage des Steuerberater war, dass Erstgespräche in der Regel kostenlos sind.
für 20 Minuten 190€ - stolzer Stundenlohn. das must mit dem Steuerberater ausmachen; ihn damit konfrontieren.
DEN hätte ich auch gerne ^^
Danke, @peterobm. Das werde ich machen.
Seltsame Frage.
Da wird also die Dienstleistung eines Freiberuflers in Anspruch genommen, und dann ist man erstaunt, wenn der das nicht umsonst macht?
Ein Steuerberater, bei dem wir nicht unterschrieben haben und dieser uns
auch nicht über Folgekosten für eine Erstberatung belehrt hat, stellt
seine Zeit mit uns in Rechnung.
Für das Zustandekommen eines Vertrages ist - insbesondere bei einer Dienstleistung - auch kein schriftlicher Vertrag vonnöten. Oder bestellst du deinen Haarschnitt auch immer schriftlich?
Der Betrag beläuft sich auf 190 €.
Normal, wenn inkl. MWST. Höchstbetrag netto € 180.--.
Wir haben weder die Vollmacht unterschrieben, noch weitere Leistungen
bezogen - noch wurden wir über die gesetzlichen Erstberatungskosten
(über die wir erst jetzt erfahren haben) belehrt. Ist das rechtens?
Ja. Zum Einen deswegen, weil es zum gewöhnlichen Alltagswissen gehört, dass die Inanspruchnahme einer kommerziellen Dienstleistung nicht kostenfrei möglich ist, zum Anderen deswegen, weil es eure eigene Schuld ist, nicht vorher gefragt zu haben.
Danke für deine Antwort.
Ich habe tatsächlich vergessen zu schreiben, dass wir nach Preisen zur Erstberatung gefragt haben.
Wenn der Steuerberater jedoch vorab mitteilt, dass Erstberatungen in der Regel kostenlos sind, steht doch hier eindeutig eine Unklarheit im Raum.
"Erst"Beratung meint doch, dass es auch "Folge"Beratungen geben wird, du also Kunde des Beraters wirst. Wenn du nach einer Erstberatung nicht weiter beraten werden möchtest, geht das klar ins Geld.
Wenn der Steuerberater jedoch vorab mitteilt, dass Erstberatungen in der Regel kostenlos sind
Wäre es zu einer Mandatierung gekommen, hätte der StB auf sein Honorar für die Erstberatung vermutlich auch verzichtet. Dazu ist es aber dem Anschein nach nicht gekommen, sodass er seine Zeit natürlich berechnet. Ob hingegen das in Rechnung gestellte Entgelt der Höhe nach angemessen ist, steht auf enem anderen Blatt. Das aber muss mit dem StB, notfalls auf dem Beschwerdeweg über die zuständige Kammer, gelöst werden.
Danke, FordPrefect. Wie finde ich raus, welche Kammer für mein Steuerberater die Richtige ist?
Üblicherweise ist die Kammer zuständig, an der der StB seine Betriebsstätte unterhält.
Meine Frau ist Wirtschaftsprüferin und ich bin Gutachter,
mich nervt immer total ab, wenn Laien, mit zusammengesuchten Fragen auftauchen, nur die halbe Antwort hören wollen, um dann das zu verstehen, was sie vorher schon zu wissen meinten.
Eine Erstberatungs ist, wie oft eein KVa in der Werkstatt, für dich kostenlos, wenn es zum Auftrag kommt.
Warum sollte dir der StB., die Dienste seiner Fachangestelten, seine Räumlichkeiten und Zeit + Fachwissen für Nüsse zur Verfügung stellen?
Ach lass mich raten, da du nen sozialer Typ bist, hast du einfach mal ne Kiste Wein auf den Tresen gestellt und gesagt:
"Wenn Sie eh schon so oft die Kosten für ihre Dienste selbst tragen, kann ich auch mal etwas spendieren?"
Lieben Dank für deine Antwort,
natürlich arbeitet niemand umsonst.
Dennoch: Das Gespräch dauerte maximal 20 Minuten, da unser Anliegen ziemlich klar war. Die Aussage des Steuerberater war, dass Erstgespräche in der Regel kostenlos sind. Müsste man uns nicht zumindest über die Höhe der Summe belehren?
Deine Aussage verstehe ich natürlich. Allerdings wäre die Höhe des Betrags zur freien Kommunikation völlig legitim. Richtig?