Reitstall in Grünland bauen?

3 Antworten

Hallo,

ich würde dazu das zuständige Bauordnungsamt befragen.

In D gibt es bestimmte Vergünstigungen für Landwirte. Um den Status "Landwirt" zu bekommen, musst du einige Dinge nachweisen. Damit kenne ich mich aber zu wenig aus. Wende dich am besten an deine Landwirtschaftskamer.

Alles was mit Baurecht zu tun hat (das fängt bei den Weidezäunen an und hört bei Gebäuden auf) ist Sache des Bauamts der jeweilen Gemeinde / Stadt.

In Deutschland ist es so, dass man auf Flächen, auf denen Nutztierhaltung bereits gestattet ist, im Normalfall kein Problem darstellt wenn du dort eine Fläche zur Pferdehaltung umgestallten willst.

problematischer wird es, wenn du dort einen Hof/eine Hofstelle oder einen Austrag hinbauen möchtest, denn das läuft (egal ob Landwirt oder nicht) über das Bauamt deiner Gemeinde/KVR. Der Grund muss also baulich erschlossen werden.

Qualifikationen in dem Sinne brauchst du nicht, wenn du nachweislich in der Landwirtschaft tätig bist, es erleichtert aber ggf. die Behördengänge, wenn man sein Vorhaben vorträgt und man auch weiß, von was man spricht.

Eine Begründung, hm, wäre wenn dann, dass die Gemeinde wohl Steuern erhält, wenn du dort baust und etwas daraus wird ;-) Aber aus welchen Beweggründen du das machen willst, ist deine Sache.

Das Wohnhaus ist Sache des Bauamtes und wird in der Gemeinderatssitzung quasi abgestimmt, wobei es nie nachteilig ist das Ganze unter landwirtschaftl. Nutzung zu deklarieren. Kommt aber eben auch wieder darauf an, ob Voll- oder Nebenerwerbslandwirt und ob du 

Was noch ganz essentiell wäre, um dir gerade bei der Wohnhausfrage Auskunft zu geben: Ist dort, wo du bauen möchtest schon eine Hofstelle oder ist das wirklich komplett unbebaut? Wurde denn dort Viehhaltung (egal was) bereits gestattet?

---------------------------------------------------------

Ich habe mit meinem Mann unsere 2. Hofstelle vom Milchbetrieb zum Offenstall für Pferde umgebaut. Hofstelle war vorhanden und die Flächen waren bereits zur Nutztierhaltung eingetragen, von daher gab es überhaupt keine Probleme. Lediglich ein Anbaugebäude, welches aus welchem Grund auch immer unter Denkmalschutz steht, durfte nicht großartig umgebaut/abgerissen werden.

Wir betreiben aktiv Landwirtschaft auf beiden Höfen ohne Viehhaltung, mein Mann ist Vollerwerbslandwirt, ich Nebenerwerbslandwirtin. 

was uns immer gut weitergeholfen hat, war die Mitgliedschaft im Bauernverband. Die haben für alle Fragen rund um die Landwirtschaft (auch Rechtsstreitigkeiten, Umbau, etc) immer ein offenes Ohr sowie Speialisten an der Hand und die Mitgliedschaft ist jetzt nicht die Welt.

Schau mal, evtl. ist auch für dich ein Ansprechpartner dabei (geht auch Bauernverband und dein Bundesland dazu):

https://www.bayerischerbauernverband.de/

kaltblueterin  23.10.2017, 12:38

und ob du 

das gewerblich oder tatsächlich landwirtschaftlich nutzen willst.

Sorry, ich hab keine Ahnung, wo der Rest vom Satz abgeblieben ist.