Reiserücktrittsversicherung im Krankheitsfall?
Moin,
ich fahre demnächst auf eine Auslandsfahrt mit meiner Schule. da ich allerdings vor kurzem am Knie operiert wurde, ist das wohl ein Ausschlusskriterium bei der Reiserücktrittsversicherung. mir stellt sich jetzt die Frage ob ich falls es zu einem erneuten Unfall oder der gleichen mit meinem Knie kommen sollte, kann ich da irgendetwas machen wie einen anderen Krankheitsfall z.B. Magendarm angeben sodass die Versicherung trotzdem greift?
Grüße
5 Antworten
Wenn die Operation bereits vor der Reisebuchung war, tritt die Rücktrittsversicherung dafür nicht ein.
Und wenn du die Versicherung in Anspruch nehmen willst, musst du selbstverständlich eine ärztliche Diagnose vorweisen.
Wenn das bis dahin so verheilt ist, dass du reisen kannst und nur durch den erneuten Unfall die Reise nicht möglich ist, greift ganz normal die Reiseversicherung.
Ich würde nur noch bei einem Reisebüro buchen, welche ein kostenloses Storno bis zur Abfahrt garantiert - auch schon wegen der Corona-Pandemie!
Dann eben der Tipp für die Buchungsperson!?
Bleib der Versicherung gegenüber bei der Wahrheit, alles andere ist Mist. Wenn dein Arzt dich fahren lässt ist alles okay, auch wenn du dich am Knie verletzten solltest.
ich war letztens beim BG Arzt der meinte es stelle kein Problem dar und er schreibt es in meinen Bericht. Heißt das, dass dadurch dann die Reiserücktrittsversicherung greift?
Nein, du kannst keine falschen Angaben machen. Das wird von der Versicherung überprüft.
Die Rat hilft bei einem Schulausflug recht wenig!