Zahlt die Unfallversicherung wenn man einen Vorschaden hatte?

2 Antworten

Der vorherige Fall muss bei Vertragsabschluss angegeben worden sein, sonst haben die Versicherer das Recht die Verträge aufzuheben. ( keine Leistung aus der Unfallversicherung ) wenn alles sauber ist, kann die Leistung gekürzt werden. Je nachdem wie ein sachverständiger Arzt die alte und neue Verletzung bewertet. In top Tarifen spielen vorherige Verletzungen kaum noch eine Rolle. In Basis Tarifen wird dagegen gekürzt was gekürzt werden kann.

Normalerweise wird bei Antragsaufnahme nachgefragt, ob bereits irgendwelche Vorschäden da sind. Hast du da falsche Angaben gemacht, kann es nun durchaus Probleme geben.

LordBommel 
Beitragsersteller
 23.09.2015, 19:23

nein habe den Vorschaden angegeben.