Zahlt die Unfallversicherung wenn man einen Vorschaden hatte?
Hallo gutefrage-Community,
habe folgende Frage:
Ich hatte 2008 einen Knorpelschaden im Knie 3-4 gradig. Ich hatte damals keine Unfallversicherung.
Jetzt habe ich in der Zwischenzeit 2 Unfallversicherung abgeschlossen (bestehen bereits seit gut 3 Jahren).
Jetzt habe ich erneut einen Knorpelschaden am gleichen Knie (4gradig und großflächig) der sich allerdings/teilweise auf dem alten Schaden bezieht.
Jetzt habe ich den Unfall bei der Versicherung gemeldet. Kann ich hier mit einer Entschädigung rechnen oder kann die Versicherung hier aufgrund von dem Vorschaden die Leistungen verweigern?
Danke für eure Hilfe!
2 Antworten
Der vorherige Fall muss bei Vertragsabschluss angegeben worden sein, sonst haben die Versicherer das Recht die Verträge aufzuheben. ( keine Leistung aus der Unfallversicherung ) wenn alles sauber ist, kann die Leistung gekürzt werden. Je nachdem wie ein sachverständiger Arzt die alte und neue Verletzung bewertet. In top Tarifen spielen vorherige Verletzungen kaum noch eine Rolle. In Basis Tarifen wird dagegen gekürzt was gekürzt werden kann.
Normalerweise wird bei Antragsaufnahme nachgefragt, ob bereits irgendwelche Vorschäden da sind. Hast du da falsche Angaben gemacht, kann es nun durchaus Probleme geben.
nein habe den Vorschaden angegeben.