Reisegewrbe + Werbeverbot umgehen?
Hallo zusammen,
und zwar bin ich momentan dabei mich als friseur im reisegewerbe also mobiler-friseur selbstständig zu machen. wie ich ja schon oft gelesen habe und mich informiert habe ist "keinerlei" werbung erlaubt!? aber es soll einen trick geben um dies zu umgehen!? weiss davon jemand was?
und wie ist es wenn z.b meine lebensgefährtin auf IHREM auto für mich werbung macht? z.b. Suchen Sie einen Friseur? Handy Nr.:
wie schaut es aus mit meinen visitenkarten? was darf drauf stehen und was nicht? darf ich ein motiv für Friseure nutzen?
BITTE UM HILFREICHE UND KONKRETE ANTWORTEN!!
3 Antworten
Also bei Anwälten sagt man immer, die schalten zu jeder noch so kleinen Gelegenheit diverse Anzeigen a la: "Anwalt Mustermann wünscht ihnen schöne Pfingsten"
Auf die Visitenkarte darfst du glaube ich alle Kontaktdaten draufschreiben. Wie es mit "Angeboten und Preisen" ist, keine Ahnung. Aber Webseite sollte gehen und Telefonnummer sowieso.
Reisegewerbe (§ 55 GewO) heißt, dass du den Kundenkontakt ohne vorherige Bestellung oder Verabredung bekommst ! Wenn du das umgehst, dann bist du sofort im stehenden Gewerbe (§ 14 GewO) tätig. Über wen du die Terminvereinbarung bekommst, ist egal. Es gibt sie ! Und im stehenden Gewerbe ist das Friseurhandwerk nun mal nach geltendem Recht eine zulassungspflichtige Tätigkeit. Dann ist es wurscht, ob du eine Reisegewerbekarte hast.... Du bist in der unerlaubten Handwerksausübung = Schwarzarbeit.
Dank der typisch deutschen Überregulierung ist es so einfach, dass man kaum darauf kommt: Verzichte auf die (gesetzlich geschützte) Berufsbezeichnung "Friseur" und nenn Deine Qualifikation einfach anders. Genau wie Ernährungsberater, Personal Trainer, Fitnesstrainer usw. unterliegst Du dann keinen standesrechtlichen Einschränkungen. Mit etwas Geschick und Definition als künstlerische Tätigkeit kannst Du Deine Dienste sogar auf freiberuflicher Basis und ohne Reisegerwerbeschein anbieten. Recherchier mal genau...
Es ist doch egal, was man angemeldet (auf dem Gewerbeschein) hat. Entscheidend ist, was man macht ! Und Haare schneiden, Färben usw. ist nun mal im stehenden Gewerbe ein zulassungspflichtiges Handwerk.
Da wird auch kein "Rausgerede" über freiberufliche Tätigkeit helfen.