Frisör ohne Meister oder Gesellenbrief?

4 Antworten

Der Friseur ist "zulassungspflichtig", in Ausnahmenfällen kann man diese ohne Meister führen. http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fer_Bef%C3%A4higungsnachweis Auskunft darüber kann auch die Friseurinnung geben.

Juergensenior  21.07.2010, 14:17

Für die Frisör Zunft gilt der kleine Befähigungsnachweis Das heißt wer einen Betrieb führt und Lehrlinge ausbildet braucht einen Meisterbrief

Ich kenne einige Frisösen die außer Haus arbeiten Von denen hat keine einen Meisterbrief

Friseur ohne Meister ist nur in den Fällen möglich, in denen die HWK dazu ja sagt. Das kann sie bei erfahrenen Gesellinnen machen, bei denen ein Nachweis erbracht werden kann, dass bereits vorher z.b.eine Führungsposition bekleidet wurde und entsprechende Berufserfahrung vorhanden ist.

Die HWK macht das natürlich ungern und entscheidet im Regelfall so, dass man 2 Jahre Zeit hat, um seinen Meister nachzuholen. Wenn man das nicht gemacht hat, hat man ggf. noch ein paar Monate Zeit, um einen Meister einzustellen. Danach macht die HWK den Laden dicht.

Deswegen gibt es im Augenblick so viele Friseurinnen, die 3 Jahre selbständig waren, und nun einen neuen Job suchen.

Im Übrigen ist auch im Reisegewerbe ein Meister vorgeschrieben (Ausnahme von der Regel).

Die meisten Friseurinnen, die selbständig mobil arbeiten, ohne Meister und bei der HWK gemeldet zu sein , arbeiten in der Regel schwarz. In solchen Fällen macht sich nicht nur die Friseurin (als Anbieter) sondern auch der Kunde (als Nachfrager) strafbar. Die Arbeitsagenturen und Hauptzollämter sind solchen Friseurinnen immer gern auf der Spur.

Letztendlich ist die Nachfrage von Schwarzarbeit auch äußerst unsozial, da dadurch den angestellten Friseurinnen Umsatz verloren geht, diese weniger Geld verdienen können und um ihren Arbeitsplatz bangen müssen.

Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass man als ausgelernte Friseurin (auch mit Kindern) im Augenblick Schwierigkeiten hat, einen Job zu finden. Im gesamten Bundesgebiet suchen alle Friseurunternehmer händeringend nach Fachkräften.

lucinda333  22.07.2010, 14:41

Kurze Korrektur: Natürlich ist die Ausnahme im Reisegewerbe in 2004 weggefallen, so dass nun auch Friseurinnen rechtmäßig im Reisegewerbe tätig sein können. Allerdings unterliegt das Reisegewerbe so vielen Einschränkungen, dass fast keine der mobilen Friseurinnen dies tatsächlich erfüllt. Rechtmäßig dürfen diese nicht einmal Anrufe von Kunden für Terminanfragen entgegennehmen. Sie dürfen nur von Haus zu Haus gehen, um ihre Leistungen anzubieten.