Darf man Bilder von solchen Portalen wie z.B. Vogue.de oder Zalando/AboutYou im Video Blog auf Youtube benutzen?

1 Antwort

Racoon896 fragt:

Aber wie sieht die Rechtliche Lage hierbei aus?
  1. Das Urheberrecht an jedem Foto liegt beim Urheber, also beim Fotografen. Was der alles bestimmen kann, steht hier: UrhG § 15 Allgemeines.
  2. Das Nutzungsrecht an einem Werk liegt bei dem, dem der Urheber es eingeräumt hat, siehe UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten. Also (noch ;-) nicht bei dir.

Nummer 1 und Nummer 2 haben gegen deine Nutzung diese Möglichkeiten:

Racoon896 schreibt:

Theoretisch wäre es doch Werbung für solche online Shops und darauf freuen sie sich :)

Aber praktisch entscheiden sie selbst, ob sie sich freuen oder dich verklagen.

Frage also vorher das Unternehmen nach einer Einräumung von Nutzungsrechten. Diese sollte eindeutig und klar formuliert sein, sonst kommt hinterher noch eine Bitte des Fotografen an dich um eine § 32 Angemessene Vergütung.

Am besten geht man den üblichen Weg und bittet die Öffentlichkeits- und/oder Marketing-Abteilung eines Unternehmens um Gratis-Bilder zwecks Berichterstattung. Die haben dafür meist eine eigene Mappe - und ist man mal auf deren Liste, wird man auch regelmäßig aktuell mit Neuigkeiten und mit neuen Bildern beliefert.

Gruß aus Berlin, Gerd

Racoon896 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 02:02

Hallo Gerd!

Vielen Dank für so eine ausfühliche und hilfreiche Antwort. <3 Der sichere Weg ist immer der Beste.

Viele Grüße!