darf ich Produkte kaufen, umfüllen und weiterverkaufen?
Hallo Leute :) Ich habe eine Frage: Darf ich juristisch gesehen, z.B. Lippenstifte von der Marke Chanel o.Ä. kaufen, den Lippenstift in zwei kleinen Plastikdosen umfüllen (also je 50% vom Originalprodukt) und es dann weiterverkaufen? Für z.B. die Hälfte des Preises? Darf ich Werbung machen im Sinne von "in meinem onlinesShop finden sie Chanel Proben" oder darf ich den Namen auch gar nicht verwenden? Ich würde die kleinen Dosen meinem eigenem Logo und eigenen Markennamen versehen. Darf ich die Farbe des Lippenstiftes auf die Dose bedrucken lassen? (Z.B. eine Farbe nennt sich "Rosegold") Ich würde mich sehr über juristischen Rat freuen und bitte euch, mein Anliegen wirklich ernst zu nehmen. Ich will weder Ärger mit dem Unternehmen noch mit dem Gesetz bekommen. Ich danke euch :)
7 Antworten
Auch als Nichtjuristin sagt mir mein klarer Verstand: Nein, das darf man nicht.
Du willst ein Markenprodukt als No-Name-Produkt verkaufen (ahem Sinn?) bzw, stattdessen mit deinem eigenen Logo versehen? Nebenbei willst du aber damit werben das man bei dir bestimmte Markenprodukte bekommt? Und dann willst du noch Produktnamen verwenden für etwas eigenes (ja ich denke das "rosengold" ein spezieller Farbton und eine spezielle Bezeichnung ist die die Firma für dieses Produkt gewählt hat).
Selbst wenn, du würdest dich in einer Grauzone bewegen, mir wäre es zu heikel
"Du willst ein Markenprodukt als No-Name-Produkt verkaufen (ahem Sinn?) bzw, stattdessen mit deinem eigenen Logo versehen?"
Das wird gemacht wenn man auch wahren an den "normalen" Mann bringen will, allerdings weiterhin auch gewinn mit dem teuren produkt machen möchte. Z.b. stellt schneekoppe auch das Müsli von Aldi her.
Jepp, "wie komme ich mit wenig Aufwand und geringer Einstiegskosten zu viel Kohle und werde nebenbei noch bekannt".
Naja, ich würde mich ja erst mal rundherum juristisch beraten lassen (von einem echten Juristen der mir gegenüber das auch bei einem persönlichen Gespräch nachweisen kann durch seine Papiere. Vor allem im Bereich Marken, was Produktdiebstahl bedeutet, was passiert wenn man Produkte/ eingetragene Namen/ Bezeichnungen für sich verwendet.
Denkt mal an den alten Fall wo jemand auf Kondomverpackungen drucken lies "es tut nivea als beim ersten Mal". Kurz darauf gabs ne Klage von Nivea und diese Firma gewann (natürlich). Die Kondomumverpackungen mussten restlos entsorgt werden und ich glaub es musste sogar eine Strafe gezahlt werden.
Machen kannst Du alles. Wenn Du erwischt wirst wird es teuer. Der NAME CHANEL ist geschützt. Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst.
"Ich würde die kleinen Dosen meinem eigenem Logo und eigenen Markennamen versehen." Das geht schonmal überhaupt nicht da es ja patentiert ist.
Ansonsten geht das, wobei wenn du die sachen aufmachst und weiterverkaufst du ein gewebe anmelden musst und da es sich um kosmetik produkte handelt auch bestimmte hygeniebedingungen beachten musst.
Gute Idee, allerdings rate ich davon ab es ist die mühe nicht wert.
Wie kommst du auf die Idee, es wäre legal ein Produkt einfach umzulabeln und als eigenes zu verkaufen? Das gesamte Patentsystem wäre nutzlos!
Das ist nicht erlaubt.
Klingt schwer nach Ich-AG oder wie sich das heute auch schimpft.