Reinigungskosten von der Kaution abgezogen - rechtens?
Hallo liebe Community,
Ich bin vor 3 Monate aus meiner möblierten Wohnung in Berlin ausgezogen. Ich hatte ein Zimmer in einer WG von einer Firma (nicht dem Eigentümer) gemietet.
Letzte Woche habe ich meine Kaution zurückbekommen, allerdings fehlt 85€ für die "Reinigung."
Im Vertrag steht gar nichts zu einer Reinigungspauschale. Mir hat auch noch keiner gesagt, dass es eventuell Reinigungsgebühren geben könnte.
Stattdessen steht im Vertrag folgendes: "Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand vollständig geräumt und gereinigt zurückzugeben." Das habe ich getan. Im Übergabeprotokoll steht (leider) nicht viel; die einzige Anmerkung ist das Wort "ok." Ich habe die Mitarbeiterin beim Übergabetermin gefragt, ob alles in Ordnung sei. Sie meinte ja, es gäbe nichts an der Sauberkeit oder an dem Zustand der Wohnung zu bemängeln.
Somit darf dieses Unternehmen keine Reinigungsgebühren abziehen, oder? Das muss doch vorher abgeklärt werden, oder irre ich mich?
Ich habe das Abziehen von Reinigungsgebühren schriftlich (per E-mail) widersprochen und ich habe auch gefragt, warum sie das getan haben mit Hinweis auf den Mietvertrag. Seit einer Woche keine Antwort.
Kann ich etwas dagegen tun?
(Deutsch ist nicht meine Muttersprache, entschuldigt die Grammatikfehler!)
3 Antworten
Wichtig ist hier das Übergabeprotokoll.
Wenn da nichts bemängelt ist, sondern 'o.k.' steht, heißt das, dass die Wohnung bei Übergabe hinreichend von dir gereinigt war.
Also solltest du mit Verweis auf das Übergabeprotokoll darauf bestehen, dass man dir die 85,- EUR zurück erstattet.
PS: dein Deutsch und deine Grammatik sind top.
Ja, das ist richtig. Was nicht vereinbart wurde, darf auch nicht berechnet werden!
Im Übergabeprotokoll standen keine Mängel sondern o.k. somit sind die Reinigungskosten rechtswidrig.