Reinigungsfirma bekommt keine Aufträge mehr, wie finanziell durch den Monat kommen?

5 Antworten

Ja, dem Grund nach schon. Sie stellt ihre Arbeit zur Verfügung. Wenn der Arbeitgeber diese nicht abruft befindet er sich in Verzug und muss trotzdem zahlen.

die Firma hat natürlich die Möglichkeit die Mitarbeiter bzw. einen Teil aus Betriebsbedingten gründen zu kündigen. Da ist dann aber die Kündigungsfrist einzuhalten.

eine Alternative zur Kündigung kann kurzarbeit sein. Aber hier müssen die Mitarbeiter entsprechend zustimmen. Tun sie das nicht bleibt für den Arbeitgeber Ur die Kündigung

Deine Freundin hat doch bestimmt einen Arbeitsvertrag in dem die zu leistenden Wochen-/Monatsstunden vereinbart sind.

Da hat sich der AG verpflichtet, Deiner Freundin X Stunden Arbeit zu geben und Deine Freundin hat unterschrieben, diese X Stunden zu arbeiten.

Hat nun der Betrieb weniger Arbeit und kann Deine Freundin nicht die vereinbarten Stunden arbeiten lassen, muss der AG trotzdem diese Stunden bezahlen, wenn Deine Freundin ihm mitteilt, dass sie vertragsgemäß arbeiten will.

Der AG befindet sich dann nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Bezahlt werden muss wie vereinbart, auch wenn weniger gearbeitet wurde/wird. Es können keine Minusstunden entstehen, man muss nicht "nacharbeiten" und eine Verrechnung mit Urlaub geht rechtlich sowieso nicht.

Das Betriebsrisiko lieg beim AG und nicht beim AN.

Deine Freundin kann also auf vertragsgemäße Bezahlung bestehen und diese ggf. auch beim Arbeitsgericht einklagen (nach einer Abmahnung/Zahlungsaufforderung an den AG)

rossa123 
Beitragsersteller
 05.12.2021, 14:51

Haben ihr Arbeitsvertrag angeschaut, leider stehen weder Tage noch wieviel Stunden sie vertraglich machen muss

Ist Ihr Vertrag gekündigt? Bis zum Kündigungstermin muß gezahlt werden. Ist die Kündigung gerechtfertigt und wurde eine Sozialauswahl gemacht? Wieviele Beschäftigte sind es?

rossa123 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 17:43

In dem Objekt waren es nur Mitarbeitern

Es müssen mindest die Stunden bezahlt werden, die Vertraglich vereinbart sind. Wenn sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt, der AG ihr aber keine Arbeit zuteilt, dann ist das ein Problem des AGs. Er kann hier auch keine Minusstunden aufbauen lassen.

Ergo Vertrag raussuchen, schauen wieviel Stunden vereinbart sind. Wenn sie nicht auf Minijobbasis angestellt ist sondern normal auf Lohnsteuerklasse und im Vertrag keine Stunden stehen sollten, dann sind das nach neusten Urteilen im übrigen 20 Stunden.

FRAGE ist diese Firma trotzdem verpflichtet, den Mitarbeitern ihr volles Gehalt für den Monat zu zahlen? 

Ja, natürlich.