Reinigung feststehender Fenster MIETER oder VERMIETER
Hallo,
ich habe in meiner Wohnung 2 feststehende Fenster, die sich nicht öffnen und somit auch nicht von außen reinigen lassen. Wer ist für die Reinigung verantwortlich? Als ich meinen Vermieter danach fragte, bot er mit an eine Firma zu organisieren, die ich aber bezahlen müssten. Das kann doch nicht sein oder? Ich kann nichts dafür das die Fenster sich nicht öffnen lassen... Wie ist sowas rechtlich geregelt?
Danke!!! quizzo
9 Antworten
Kann man diese Fenster wirklich nicht einmal "um die Ecke", also durch hinauslehnen aus einem zu öffnenden Fester mit entsprechendem "Werkzeug" reinigen?
Grundsätzlich käme ich als Mieter nie auf die Idee, der Vermieter könnte (auch noch) für die Sauberkeit meiner Fenster zuständig sein, aber wie hier ja schon geschrieben wurde, hängt es natürlich auch von den genauen Formulierungen in Deinem Mietvertrag ab.
Steht dazu was bei dir im Mietvertrag? Ich habe nämlich auch eine vollverglaste Logia mit 14 Fenstern wovon lediglich nur 3 zu öffnen sind. Bei mir steht im Mietvertrag drin das die einmal im Jahr von außen gereinigt wird. Ist meistens im Frühjahr der Fall und wird vom Vermieter bezahlt. Die Reinigung wird bei mir auch 2 Wochen vorher angekündigt. Wie gesagt, hast du schonmal in deinem Mietvertrag nachgeschaut ob da vielleicht was drin steht?
Reinigigungskosten der Wohnung einschließlich der Fenster gehören zu den Pflichten des Mieters. Werden ihm hier Aufgaben durch den Vermieter bzw. beauftragte Firmen abgenommen, so dürften die Kosten ensprechend an die Mieter weitergegeben werden.
Habe im Internet auch nichts anderes gefunden. Wenn es vertraglich gesondert geregelt ist, dann ist das natürlich eine andere Sache.
2 x Fenster-Putzen kann der Vermieter offenbar erwarten.
Der einzige, der verantwortlich dafür ist, dass er die Wohnung mit den fest stehenden Fenstern gemietet hat, bist du. Weil dir die Pflege unbequem ist, kannst du deine Verantwortung nicht auf den Vermieter abwälzen. Er hat dir sogar schon deine Hilfe angeboten!
Wenn du solche Fenster nicht möchtest, miete nicht so eine Wohnung.
Wende dich an einen Mieterverein. Die wissen es sicher und du bekommst für wenig Geld notfalls sogar anwaltschaftliche Hilfe.
Das ist eine Frage die nur durch einen Passus im Mietvertrag eindeutig geklärt werden kann.
Wenn es dich stört, dass das Fenster dreckig ist, wirst du es wohl irgendwie reinigen müssen.