Muss ich als Mieter die Wartung der neuen Fensterbeschläge selber ausführen?
Hallo, in unserer Mietwohnung wurden u.a neue Fenster eingebaut und der Vermieter schickt nun eine detaillierte Pflege und Wartungsanleitung des Herstellers an uns Mieter weiter, mit dem Hinweis um Mithilfe der Pflege der neuen Fenster.
U a steht in der Anleitung, dass die Beschläge nach der Reinigung und zusätzlich 1x jährlich geölt und werden müssen.
Es liegen detaillierte Zeichnungen der einzelnen Beschläge bei, mit genauer Markierung, wo das Öl genau rein muss, wo die Funktion des Bolzens geprüft werden muss, usw....
Kann der Vermieter solche Arbeit einfach auf die Mieter übertragen? Muss ich das als Mieter tatsächlich machen?
Oder sollte ich dem Vermieter freundlich antworten, dass ich davon ausgehe, dass für mich nur der Part mit dem Hinweis zur Reinigung und Pflegemittel relevant ist.....
Vielen Dank im Voraus für rechtlich klare Antworten,
Gruß Wiebke
7 Antworten
Es ist anzunehmen, dass du dich über die neuen seitens des Vermieters gesponserten Fenster freust und auch Interesse an deren Erhaltung hast.
Es dürfte doch nicht zu viel verlangt sein, einmal im Jahr die Beschläge zu ölen.
Verlangen kann der Vermieter die Tätigkeit nicht, nur bitten.
Hallo nochmal,
vielen Dank an alle, die hier so schnell und klar geantwortet haben. Bin technisch leider nicht so fit, aber dann werd ich mich mit den Scharnieren wohl mal anfreunden :-))
Schönen Abend noch!
Beziehe das mit der Reinigung und Pflege auf Dich. Für das Ölen könntest Du den Vermieter bitten, dass er das selbst übernimmt. Wenn er Interesse daran hat, dass die Fenster immer gut gehen, wird er das lieber selbst machen, als zu wissen, dass nie gewartet wird.
Allerdings hast Du dann einmal Jahr Deinen Vermieter im Haus, der dann an jedes Fenster muss und damit auch in jeden Deiner Räume rein kann. Willst Du das?
Wenn der Vermieter - was sein Recht ist - das sowieso einmal im Jahr macht, also die Besichtigung, kann er bei der Gelegenheit auch gleich die Fensterbeschläge ölen.
Da man ja wie ich glaube keinen besonderen Fähigkeiten besitzen muss um ein Fensterscharnier zu ölen denke ich schon, dass das in Ordnung geht.
Oder soll dein Vermieter einmal im Jahr vorbei kommen und das machen?
Du benutzt die Fenster, dann kannst du sie auch pflegen - is nun wirklich nicht zu viel verlangt.
Hallo Wiebke, wie stehen denn die anderen Mieter dazu? Vermutlich waren die neuen Fenster sehr teuer und der Vermieter möchte natürllich solange wie mögich die Fenster in einem guten Zustand wissen. ich denke, dass einmal im Jahr dieses Prozedre nicht zuviel verlangt ist - das lässt sich doch irgendwie einrichten, oder?
ja rechtlich besteht eine pflicht dazu
Soll wohl eher "keine" heißen?