Darf mein Vermieter plötzlich Reinigungskosten ansetzen?

6 Antworten

.... da ist kein Widerspruch nötig.

Wir Vermieter dürfen einseitig die mietvertraglichen Vereinbarungen nicht ändern, so auch die Gerichte hier bei uns.

Bedeutet, die Reiniungskosten übernimmt der Vermieter und gut ist.

Schaue vorsorglich in die Urkunde, was dort zu diesem Thema mietvertraglich vereinbart wurde..

Wenn im Mietvertrag steht, dass ihr der Fremdreinigung zustimmt. Wüsste ich nicht, womit ihr einen Widerspruch begründen wollt.

Ja, darf er.

Allerdings sollte es sich doch um 20 Euro pro Wohnung handeln, nicht pro Mieter oder?!

Lorenor75 
Beitragsersteller
 14.10.2017, 12:44

Also auf dem Zettel steht wirklich "pro Mieter"...

Wenn im Mietvertrag dieser Passus steht - sozusagen als Blankovollmacht, über deren Anwendung der Vermieter willkürlich verfügen kann -, dann könnte es vielleicht rechtlich zulässig sein. Nachträglich darf der Vermieter den Mietvertrag natürlich nicht abändern bzw. erweitern!

Allerdings ist auch der Katalog zu zahlender Nebenkosten des Mietvertrages wichtig und verbindlich und darf eigentlich nicht nach Belieben des Vermieters und ohne Zustimmung des Mieters erweitert werden. Offenbar sind bei allen Mietparteien Reinigungskosten als Nebenkosten im Mietvertrag nicht aufgeführt und daher auch nicht ausdrücklich vereinbart worden.

Ich halte es daher für fragwürdig, dass der Vermieter einen Reinigungsdienst ohne vorherige Information der Mieter willkürlich und überraschend beauftragt. Auch die Berechnung der Höhe der neuen Nebenkosten - 20 € pro Mieter! - scheint mir sehr intransparent und willkürlich zu sein. Wenn Mieter ihren vertraglich vereinbarten Pflichten, hier: der Flurreinigung, nicht nachkommen, dann muss der Vermieter sie zunächst dazu anhalten. Wenn er dazu keine Lust hat, ist das seine Sache. Jedenfalls ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, die Nebenkosten für seine Mieter so gering wie möglich zu halten. Ist das Haus bzw. Treppenhaus denn wegen mangelhafter Reinigung völlig verwahrlost? Wenn nicht, dann halte ich die Maßnahme des Vermieters für überzogen und rechtlich fragwürdig.

Ich möchte dazu raten, den Fall zeitnah einer Mieterberatungsstelle, ggf. einer Verbraucherzentrale vorzutragen und dem Rat der Beratungsstelle zu folgen! Auch als Mieter ist man nicht machtlos!

MfG

Arnold




Das darf der, denn ihr habt doch vorab schon zugestimmt. Allerdings meint er nicht 20 € pro Person, sondern pro Wohnung und wieviel es am Ende wirklich ist, kommt bei der Jahresabrechnung raus.

20 € pro Monat sind gerade mal 5 € pro Woche. Ehrlich gesagt, wäre mir das dieser Komfort wert. Immer Anspruch auf hübsch geputztes Treppenhaus. Nie mehr Ärger mit Nachbarn, weil die es nicht so genau nehmen...

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob ihr jemals ordentlich geputzt habt oder nicht. Ihr habt dem Vermieter schon bei Abschluss des Mietvertrags erlaubt, jederzeit auf Putzservice umzustellen.

Runter mit der Kröte und gut is... Das wird Euch nicht umbringen und es wird Euch gefallen, dass ihr nicht mehr selbst Hand anlegen müßt.