Nach der Reinigung Jacke beschädigt. Wer haftet?
Hey ihr lieben ich habe ein großes Problem. Ich habe mir vor etwa 2 Monaten eine sehr teure Jacke von Canada Goose in Wert von 1000 Euro gekauft. Ich habe die Jacke wegen ein zwei unschönen Flecken zur Reinigung gebracht und habe die Jacke heute im katastrophalen Zustand wieder zurückbekommen. Das Kojotenfell ist zur Hälfte ausgefallen, die Jacke ist ausgeblichen. Die Daunen sind platt wie bei einer Übergangsjacke und die Knöpfe sind abgefallen.
Mir wurde gesagt dass die Jacke ganz normal aussieht und die für abgefallene Knöpfe nicht haften. Dann habe ich gesagt dass ich den Schaden bezahlt bekommen will und dann wird mir gesagt dass ich beweisen soll dass die Jacke vorher nicht so aussah. Kennt sich einer von euch vielleicht aus. Ich meine selbst der Hersteller wird doch sicherlich bestätigen können dass die Jacke falsch gereinigt wurde oder die Jacke nach 2 Monaten nicht so aussehen kann.
vielen Dank für eure Hilfe
2 Antworten
Dazu fällt mir ein, dass ich vor sehr vielen Jahren eine ganz neue Bluse aus einem Versandhandel gekauft hatte. Ich zog sie zuerst ungewaschen :-( an und bekam prompt einen Essensfleck drauf. Ich ging zur Reinigung, wo ich ebenfalls eine unliebsame Überraschung erlebte! Auf der Grundfarbe der Bluse waren lauter Damenköpfe in verschiedenen Farben aufgedruckt. Nun fehlte auf der kompletten Bluse eine ganz bestimmte Farbe, sie war nun weiß! Ich reklamierte in der Reinigung umgehend, da ich es dort auch entdeckt hatte. Man sagte mir, dass genau nach Anleitung gereinigt wurde, so wie es auf dem Innenetikett der Bluse stand. Hm. Man empfahl mir, ich sollte diese Bluse zurücksenden und eine neue schicken lassen. Tatsächlich kam es so und ich habe danach immer nur das Teil in der Waschmaschine gewaschen. Dabei passierte gar nichts!
Trotzdem habe ich den Link von BabyBlue.. benutzt und mir diese Seite in die Favoriten gespeichert...
Kunden können jetzt mit höherem Schadensersatz rechnen, wenn die Textilreinigung schlecht arbeitet – das hat der BGH entschieden.
Textilreinigungen müssen für Schäden vollständig aufkommen und dürfen ihre Haftung nicht mittels ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken, hat der der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden (Az. VII ZR 249/12).
Was zunächst wie ein kleiner, unbedeutender Fall klingt, stärkt die Rechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen jedoch deutlich.