Reicht ein Monat mietfrei zum renovieren?
Wie haben eine Wohnung frei und möchten diese gern wieder vermieten. Nach Badsanierung und Treppensannierung ist jetzt echt die Luft raus , noch alles zu renovieren. Ist das Angebot 1 Monat mietfrei zum renovieren ok? Und wie ist es dann mit dieser verflixten Klausel um die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Die Mietnebekosten, wie Strom und Wasser müsste in der Zeit schon gezahlt werden, oder?
3 Antworten
Doch, das geht schon. Die Kaltmiete für ein Monat sollte aber schon so hoch sein, dass der Mieter sich dafür Material kaufen kann und auch seine Arbeitsleistung berücksichtig wird. Anders ausgedrückt: Erlass der Kaltmiete muss in Relation der Renovierungskosten stehen.
Mietnebenkosten könnt ihr von der Regelung ausnehmen.
Das kommt, vor allem, auf den finanziellen Aufwand an den der Mieter hat.
Zum Beispiel bei 500 € Kaltmiete und einer 100 m² großen Wohnung wäre das zu wenig sein.
Was meinst Du mit "Luft raus"? Aus dem Geldbeutel oder aus der Motivation?
Wird der Mieter für die Renovierung bei Mietbeginn angemessen entschädigt (was unbedingt im Vertrag fixiert werden sollte) ist eine Vereinbarung wonach der Mieter für die laufenden Schönheitsreparaturen verantwortlich sein soll nach wie vor zulässig. Vorausgesetzt die Vereinbarung ist wirksam. Also keine starren Fristen und keine sog. Abgeltungsklausel.
Mietfrei bedeute keine Miete. Nebenkosten wenn, vertraglich vereinbart, sind aber zu zahlen. Mann kann aber die für gewisse Zeit erlassen. Alles Verhandlungssache.
Strom für die Wohnung ist doch generell Mietersache.
Kommt drauf an, was da noch ansteht. Mietfrei, wenn man gar nicht drin wohnen kann, ist ja kein echtes Angebot.
Als Mieter würde ich sagen: Miete ab dem Termin, wenn alles fertig ist.
Das ist aber sehr dehnbar! !
Ich bin ja nicht dein Mieter. Insofern musst du dich ja zu deinem Glück nicht mit mir einigen :-)
Naja, es müsste Tapeziert und gestrichen werden. Das Bad ist fertig!