Reichen Indizien für eine Verurteilung aus?
6 Antworten
Bei reinen Indizienprozessen kommt es daruaf an, wie schlüssig diese sind. Es kann durch aus sein, das man aufgrund dessen verurteilt wird.
Die Tatsachen die in einem Prozess vor Gericht zur Verurteilung eines
Angeklagten vorgetragen werden, müssen bewiesen werden. Können diese
Umstände nicht bewiesen werden, so reichen diese auch nicht als Beweis,
welche dazu führen können, dass jemand der eine Straftat begangen hat
für diese auch bestraft wird. Wenn man einem Menschen eine Straftat
vorwirft, gilt dieser solange als unschuldig bis ihm der Staat,
vertreten durch die Staatsanwaltschaft, nachweisen kann, dass er auch
tatsächlich die Tat begangen hat. https://www.minilex.de/a/der-indizienprozess
Schön wärs.Die spektakulärsten Prozesse waren reine Indizienbeweise.Kachelmann z.B.Allerdings in den oberen Instanzen hats dann sehr selten Bestand.
Hallo.
Ein heißes Eisen. Es gibt Umstände die schlüssig sind, nach Indizien und auch urteile, aber in der Regel ist es selten, das jemand nur nach Indizien bestraft wird.
Mit Gruß
Bley 1914
"In dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten.
Solange nicht die vollständige Schuld bewiesen ist, wird niemand verklagt.
Ja wenn sie gut sind.
vgl. Prozess Vera Brühne
Warum?