Rehazwang sonst keine Rente?

3 Antworten

Reha vor Rente bedeutet, Rehabilitation vor der Verrentung, nicht Reha-Kur vor der Verrentung.

Zwingen indem Sinne kann man dich nicht, aber eine Rente ablehnen wegen fehlender Mitwirkungspflicht, das gilt auch während der Reha.

Eine Reha-Kur, empfehlen (bewilligen) die Sozialleistungsträger immer dann, wenn sie sich ein abschließendes Bild vom Patienten machen wollen.

Da Du offensichtlich nicht mehr richtig genesen wirst, ist die Verrentung wohl Sinnvoller.

Die AU sollte weiterlaufen.

Eine Reha wird nur vorgeschlagen, wenn die Rentenversicherung glaubt, damit die Erwerbsfähigkeit entscheidend zu bessern oder wieder herzustellen.

Deshalb wird nicht vor jeder Verrentung eine Reha vorgeschlagen oder durchgeführt.

Da die Rente vermutlich niedriger ist, solltest du den Rentenantrag erst stellen, wenn dich die Krankenkasse dazu auffordert und unbedingt ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

Hier findest du Beratungsstellen in deiner Nähe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Es gilt auf jeden Fall die Mitwirkungspflicht. Wenn die Rentenversicherung eine REHA vor der EM-Rente vorschreibt, wird sie vorher keine Rente bewilligen. Dann bleibt dir nur das Sozialamt.

Betrachte doch das Angebot einer 3-wöchigen Reha als Angebot, 3 Wochen in einer netten Atmosphäre verbringen zu können.