Rehazwang sonst keine Rente?
Hallo, habe mal eine Frage an Euch;) ich bin seit einigen Jahren Au-geschrieben. Habe diverse chronische psychische Erkrankungen und seit kurzem leide ich auch noch an MS. Habe nun vor, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Doch gilt immer der Vorsatz Reha vor Rente? Ich habe auf keinen Fall vor, eine Reha wg. meinen psychischen Erkrankungen anzustreben! Habe in der Vergangenheit schon diverse Therapien usw. hinter mir gebracht. Habe in dieser Zeit sozusagen das optimale herausholen können, doch nun bin ich mittlerweile austherapiert, dies bestätigten mir auch Fachleute. Habe keine Lust mehr, mich womöglich diesbezüglich weiter an mir herumdoktern lassen zu wollen, dies würde bei mir nur für eine Verschlechterung sorgen. Doch wäre nicht abgeneigt bzw. auch froh, wenn ich für meine körperliche Erkrankung eine Rehamassnahme erhalten würde! Darf ich denn zur Reha gezwungen werden? Wie lässt sich dies evtl. verhindern? Und muss ich mich denn auch während des Rentenantrags weiterhin Au schreiben lassen, sozusagen fürs Jobcenter?
Danke!;)
3 Antworten
Reha vor Rente bedeutet, Rehabilitation vor der Verrentung, nicht Reha-Kur vor der Verrentung.
Zwingen indem Sinne kann man dich nicht, aber eine Rente ablehnen wegen fehlender Mitwirkungspflicht, das gilt auch während der Reha.
Eine Reha-Kur, empfehlen (bewilligen) die Sozialleistungsträger immer dann, wenn sie sich ein abschließendes Bild vom Patienten machen wollen.
Da Du offensichtlich nicht mehr richtig genesen wirst, ist die Verrentung wohl Sinnvoller.
Die AU sollte weiterlaufen.
Eine Reha wird nur vorgeschlagen, wenn die Rentenversicherung glaubt, damit die Erwerbsfähigkeit entscheidend zu bessern oder wieder herzustellen.
Deshalb wird nicht vor jeder Verrentung eine Reha vorgeschlagen oder durchgeführt.
Da die Rente vermutlich niedriger ist, solltest du den Rentenantrag erst stellen, wenn dich die Krankenkasse dazu auffordert und unbedingt ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.
Hier findest du Beratungsstellen in deiner Nähe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Es gilt auf jeden Fall die Mitwirkungspflicht. Wenn die Rentenversicherung eine REHA vor der EM-Rente vorschreibt, wird sie vorher keine Rente bewilligen. Dann bleibt dir nur das Sozialamt.
Betrachte doch das Angebot einer 3-wöchigen Reha als Angebot, 3 Wochen in einer netten Atmosphäre verbringen zu können.