Zwangsverrentung? KK hat mir Antrag zur medizinischen Reha zugeschickt
Ich bin 61J. alt und seit ca. 6Monaten arbeitslos, AlG1 Empfänger mit zusätzlichem Hartz4-Aufstocker in der BG (Meine Frau hat nur 165.-€ Nebentätigkeit). Habe mein ganzes Leben schwer auf dem Bau gearbeitet und nun bin ich seit 4Wochen krank geschrieben wegen Knieprobleme. Vor einigen Tage erhielt ich einen Anruf meiner KK, Sie wollten mir eine medizinische REHA anbieten und mir einen Antrag zuschicken. Heute erhielt ich diesen Antrag, den ich aber nicht bestellt habe!
Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte-Rehabiliationsantrag (G100)Muss man diesen "nicht bestellten Antrag ausfüllen"? Das riecht ja nach einer Zwangsverrentung in Form von Aufforderung zur REHA, die dann abgelehnt wird und als Rentenantrag benutzt wird! Ist das Rechtens? Was kann man dagegen tun? Ich möchte nicht vor meinem 63Lebensj. in Rente gehen, wegen zuviel %Abschläge!
7 Antworten
Mal ganz langsam!
Der Reha-Antrag kann nicht einfach so als Rentenantrag benutzt werden! Erst, wenn nach einer erfolgten Reha feststeht, dass Du aufgrund deines Knieleidens weiterhin und ohne Aussicht auf Genesung arbeitsunfähig bist, kann ein Rentenantrag gestellt werden - das wäre dann allerdings kein Antrag auf vorzeitigen Ruhestand, sondern ein Antrag auf Arbeitsunfähigkeitsrente.
Du hast beim Antrag auf ALG1 eine Mitwirkungsverpflichtung unterschrieben - es bleibt Dir also gar nichts anderes übrig, als den Reha-Antrag zu stellen und die Reha auch anzutreten - denn sonst könnten Dir die Leistungen gekürzt werden.
Sollte der Reha-Antrag wirklich abgelehnt werden, gehst Du vor das Sozialgericht und klagst auf Kostenübernahme. Sozialgerichtsverfahren sind kostenlos und Du brauchst auch keinen Anwalt - der Rechtspfleger im Sozialgericht erklärt Dir genau, was Du wie beantragen musst und nimmt den Antrag dann schriftlich auf; Du musst ihn nur unterschreiben. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, erklärt dir der vorsitzende Richter ganz genau, welche Einwände die Gegenseite hat, wie Du dagegen argumentieren musst und wie die Rechtslage aussieht. Du hast dabei beste Chancen!
Der Antrag G100 ist der offizielle REHA-Antrag, der dir saelbstverständlich auch von der Krankenkasse ausgehändigt werden kann. Die Krankenkasse ist dir auch bei der Ausfüllung behilflich, wenn du dazu selbst nicht in der Lage bist.
Was hast du denn gegen eine REHA?. So einen Urlaub kannst du dir wahrscheinlich gar nicht leisten.
Ich habe noch nie in meinem Leben irgend eine Leistung von der KK erhalten und somit überrascht es mich, dass ich nach 4Wochen krank so ein Schreiben erhalte. War in meinem ganzen Leben selten krank und da wird man stutzig! Zumal ich jetz über 61J. bin und eine gewisse Vorsicht wegen ZWANGSVERRENTUNG besteht. Und Ihr letzter Satz: (So einen Urlaub kann ich mir nicht leisten) trifft voll auf mich zu.
sehe es so wie maran. die arge oder welches amt auch immer hat nichts mit dir zu tun. du bist krank und die kk schlägt dir vor eine reha maßnahme zu machen. diese soll der wiederherstellung deiner arbeitsfähigkeit dienen. der rentenversicherungsträger muss dies bezahlen, also wird der antrag an ihn weitergeleitet und ggf genehmigt oder abgelehnt. reha ist nichts anderes als die frühere bfa bzw lva kur. wüsste auch nicht wann eine abgelehnte reah zum rentenantrag geführt hätte. lass es dir doch von der kk oder von einem rentenberater erklären, das sind die profis
Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, das Krankengeld zu versagen, wenn du nicht innerhalb der angegeben Zehn-Wochen-Frist einen Reha- oder Rentenantrag stellst.
Lass dich am besten bei der Rentenversicherung beraten, wie du dich am besten verhältst und wie hoch die Rente im Fall der Fälle wäre.
Hier findest du Beratungsstellen in deiner Nähe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html
Wenn du nach einer REHA in die Erwerbsunfähigkeitsrente entlassen wirst, erhältst du die Re nte ( bei 100 %) die du sonst mit Eintritt des Regelrentenalters bekommen hättest. Da die Zeit des Rentenbezugs später wiederum als Ausfallzeit gilt., ändert sich dann bei der Umwandlung der Rente finanziell nichts.
Anders ist es natürlich, wenn du "nur" 50 % erwerbsgemindert bist. Dann kannst du noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten.(Und bekämst auch noch 50 % AlG 1)
Nimm die Reha ruhig an! Du kannst, wenn deine Befürchtung sich bestätigt, immer noch den Antrag auf Rente ablehene, wenn du nicht in Rente willst. Überigens: Die zitierten Abschläge gibt es nur bei den Altersrenten, nicht bei einer aus der abgelehnten Reha resultierenden Erwerbsminderungsrente!!! Wenn es nicht verständlich ist bitte nochmal nachfragen, spätestens morgen. Danach mach ich schluss mit internet dieses Jahr. Mfg
Dieser Antrag auf Leistungen zur medizinische Rehabilitation ist nicht wie angenommen vom Amt oder Arge, dieser ist von meiner Krankenkasse. Da steht: Diesen können Sie bei Bedarf zur Weiterleitung an Ihren Rentenversicherungsträger bei uns einreichen. Also bei Bedarf, wenn ich aber durch die verschriebenen Medikamente nicht mehr krank sein sollte, ist das ja sowieso hinfällig! (wovon ich ausgehe) Vielen Dank