Was bedeute der Satz " verläuft die Reha erfolglos, gilt die Reha als Rentenantrag?"?

5 Antworten

Hallo pinacolada42,

Sie schreiben:

Was bedeute der Satz " verläuft die Reha erfolglos, gilt die Reha als Rentenantrag?"?

ich arbeite Vollzeit und habe nicht vor in Rente zu gehen

Antwort:

Es ist durchaus möglich, daß ein Antrag auf REHA nach erfolgloser REHA in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden kann! Kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an!

Das heißt aber im Umkehrschluß noch lange nicht, daß der Antrag dann auch tatsächlich bewilligt wird!

Niemand kann und wird Sie in eine Erwerbsminderungsrente zwingen, wenn Sie das nicht selbst wollen!

Selbst wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, können Sie von Ihrem Antrag zurücktreten, solange noch kein rechtskräftiger Rentenbewilligungsbescheid vorliegt!

Allerdings passen Ihre Aussagen nicht zusammen, denn entweder Sie sind tatsächlich dauerhaft arbeitsunfähig und können nicht arbeiten, oder aber Ihre Arbeitsunfähigkeit ist an den Haaren herbeigezogen und es liegt ärztlicherseits eine falsche Beurteilung vor!

Wenn Sie aber trotz ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit weiter arbeiten, so ist dies mehr als fragwürdig und niemand wird Ihnen dafür einen Orden spendieren!

Besser wär es dann wohl, wenn Sie rechtzeitig lernen, Ihre Rentnerzeit mit sinnvollen Aktivtäten neu zu gestalten, indem Sie zum Beispiel nur noch für Ihre Gesundheit arbeiten! 

Die Arbeitsfähigkeit wurde nicht wieder hergestellt, die Rückkehr ins Berufsleben ist nicht möglich. So stehst drin.

Antwort:

Entweder schummelt dann der Arzt, der diese Beurteilung abgegeben hat oder aber Sie selbst als Patient schätzen Ihre Situation nicht richtig ein! So etwas gibt es öfter, als Sie vielleicht glauben wollen!

Bedeutet er quasi nichts, weil ich ja wieder Arbeiten gegangen bin oder hat es für mich den Vorteil, dass es für mich irgendwann mal leichter wird mit der Beantragung von Erwebsminderungsrente? Bin jünger als jhg 61.

Antwort:

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, dann müßen Sie für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Derjenige, dessen Gesundheit derart dauerhaft angeschlagen ist, geht mit absoluter Sicherheit nicht mehr freiwillig zum Arbeiten, sondern ist froh, wenn Ihm die volle Erwerbsminderungsrente seitens der DRV bewilligt wird!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

google>>

youtube.com/user/hubkon/videos

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

pinacolada42 
Beitragsersteller
 31.12.2015, 18:43

Vielen Dank!

Eine Reha bekommst du ja nur genehmigt, um einer vorzeitigen Rente vorzubeugen.

Daher gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Solltest du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wird die RV IMMER versuchen, dich vorher in einer Reha-Einrichtung wieder fit für deinen Beruf zu machen. Erst wenn das dann scheitert, wird der Rentenantrag weiter bearbeitet.

pinacolada42 
Beitragsersteller
 31.12.2015, 11:36

Ok! Aber nicht umgekehrt?

DerHans  31.12.2015, 11:38
@pinacolada42

Wenn du arbeitsunfähig bist und Krankengeld beziehst, kann die Krankenkasse das Rentenverfahren einleiten.

Wenn du dann deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, wird das Krankengeld eingestellt.

Das bedeutet das der Rehaantrag als Rentenantrag gilt, du musst aber diesen Rentenantrag nicht stellen. Kannst also einen dreizeiler schreiben und sagen du willst keine Rente.

pinacolada42 
Beitragsersteller
 31.12.2015, 11:18

Ok, danke!

Wenn diese Einschätzung zu deiner Arbeitsfähigkeit von der Reha erging, muss das doch einen Grund haben. Wenn du auf eigene Verantwortung trotzdem weiter deine Gesundheit ruinierst, ist es ein Wunder, dass du überhaupt noch eine Reha bewilligt bekommen hast.

Die Rentenstelle zieht es vor, dir nicht ständig neue Rehas zu gewähren, was aus meiner Sicht auch verständlich ist.

pinacolada42 
Beitragsersteller
 31.12.2015, 11:21

"Ständig" ist es ja nun nicht gerade, wenn ich eine 2008 und die nächste 2015 hatte. Das waren beides Rehas postoperativ und zwingend nötig! Ich kann nicht in Rente gehen für 325 Euro 😂! Und ich fühle mich durchaus fähig noch arbeiten zu gehen. Ich wollte nur wissen, was ist, falls es in 5 Jahren vielleicht doch nicht mehr geht mit der Arbeit.

violatedsoul  31.12.2015, 11:27
@pinacolada42

Du scheinst dich noch fähig zu fühlen, dein Körper aber nicht. Zumindest nicht in der Größenordnung einer Vollzeitstelle.

Und wenn die Rente sehr niedrig ausfällt, muss man sich die nötige Unterstützung der Ämter holen. Unser Staat schimpft sich doch Sozialstaat.

Konrad Huber  31.12.2015, 19:00
@pinacolada42

Ich wollte nur wissen, was ist, falls es in 5 Jahren vielleicht doch nicht mehr geht mit der Arbeit.

Antwort:

Niemand hier hat eine Kristallkugel und kann Ihnen vorhersagen, was in 5 Jahren ist!

Niemand hier weiß, ob es bis dahin weitere, einschneidende Rentenreformen/Gesetzesänderungen gibt!

Selbstverständlich können Sie jederzeit einen Rentenantrag bei der DRV einreichen, das sagt aber noch lange nicht, daß der Antrag auch tatsächlich bewilligt wird!

Wer trotz ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit weiter im Hamsterrad arbeitet, verhält sich zumindest fragwürdig!!!!

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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunf%C3%A4higkeit#Definition

Auszug:

Definition

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.

[2] Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben, so dass es unbeachtet bleibt, ob der Arbeitnehmer noch in der Lage ist, eine sonstige Tätigkeit (z. B. Verweisungsberufe) zu verrichten. 

Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die eine Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.

Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.[3]

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz IV“) beantragt haben oder beziehen, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.[4]

Anzeige und Nachweis

Die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer muss dem Arbeitgeber unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), angezeigt werden. 

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie gegenüber dem Arbeitgeber darüber hinaus durch ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nachgewiesen werden – bei gesetzlich Versicherten auch gegenüber der Krankenkasse. 

Das Attest muss dem Arbeitgeber spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt. Ist dieser Tag arbeitsfrei, ist die Einreichung am nächsten Werktag statthaft (§ 193 BGB). Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Nachweis schon früher erbracht wird.

Wegfall der Arbeitspflicht

Während der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber von dem erkrankten Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung verlangen, denn die Erbringung der Arbeitsleistung ist für den Arbeitnehmer unmöglich.

Fazit:

Indem Moment, wo Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit mitteilen, darf Ihr Arbeitgeber von Ihnen keine Arbeitsleistung mehr verlangen!

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten an einer Maschine und können diese aus gesundheitlichen Gründen und/oder wegen Medikamenteneinnahme nicht zuverlässig bedienen, dann kommt der Arbeitgeber ggf. mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Konflikt und macht sich ggf. haft- und strafbar!

Nur weil Sie der Meinung sind, daß Ihre Rente zu gering ausfällt heißt dies aber noch lange nicht, daß der Arbeitgeber Ihnen zuliebe derartige Risiken auf sich nehmen muß!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Konrad Huber  31.12.2015, 19:06
@Konrad Huber

Die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer muss dem Arbeitgeber unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), angezeigt werden.

Na was wohl, wenn die Reha erfolglos ist, dann kannst du in Rente gehen.

pinacolada42 
Beitragsersteller
 31.12.2015, 08:36

Ja, aber kann ich das auch später. Ich will ja gar nicht 😊

Schirni959  31.12.2015, 08:37
@pinacolada42

Ist doch sowieso nur ein Spruch! 

DerHans  31.12.2015, 11:34
@pinacolada42

Wenn du nicht willst, schickt dich ja auch niemand zwangsweise in Rente. Das wäre nur möglich, wenn du länger arbeitsunfähig bist.

Konrad Huber  31.12.2015, 18:45
@pinacolada42

Ja, aber kann ich das auch später. Ich will ja gar nicht

Antwort:

Die DRV wird sich ggf. sehr freuen, wenn Sie Ihre Rente nicht in Anspruch nehmen wollen!

Ihre Frage ist aber im Grunde genommen an den Haaren herbeigezogen, weil das Antragsverfahren noch nicht einmal in Gang ist und noch gar kein Rentenbewilligungsbescheid vorliegt!

Wenn Sie dann trotz bewilligter Rente weiter arbeiten, nur weil die Rente gering ist, dann stimmt mit Ihrer Arbeitsunfähigkeit trotzdem etwas nicht!

Außerdem gibt es ggf. ergänzend zu einer geringen Rente Hilfen zum Lebensunterhalt wie zum Beispiel Grundsicherung, sofern diverse Freibeträge beim Haushaltseinkommen nicht überschritten werden!  

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad