Wie lange dauert ein Widerspruch wegen einer Reha bei der Rentenversicherung?
Hallo Leute,
Ich (weiblich, 15) war vor ca. 5 Monaten in der Kinder- und Jugendklinik in Ulm. Die Ärztin, die mich dort untersucht hat (zur Kontrolle), hat mir empfohlen in eine 6-monatige Reha-Klinik für Adipositas zu gehen. Da ich zuerst darüber nachdenken wollte, habe ich erst am nächsten Tag bei ihr angerufen und Bescheid gegeben, dass ich einem 6-monatigen Reha-Aufenthalt zustimme. Sie wollte für mich den Antrag an meine Krankenkasse schreiben.
Sie hatte den Antrag sehr spät geschrieben, also musste ich sehr lange warten. Aber als schließlich eine Antwort von der Rentenversicherung (meines Vaters) kam (die Krankenkasse hat den Antrag an die Rentenversicherung weitergeleitet) stand da drin, dass sie für mich zahlen würden - ALLERDINGS für einen 4-wöchigen Reha-Aufenthalt. Meine Ärztin in Ulm hat schon Widerspruch erhoben, da mir eine 4-Wöchige Reha nichts bringt und ich dringend 6 monatige brauche. Übermorgen werde ich auch einen Widerspruch schreiben.
Wenn ich erzählen würde wieso es solange gedauert hat und wie es zu Ulm gekommen ist, wäre der Text viel zu lang, deswegen eine Kurzfassung ;-)
Ich habe jetzt 5 Fragen: - Wie lange dauert es bis ich von der Rentenversicherung eine Antwort erhalte? - Stehen meine Chancen gut, dass ich diesmal eine Zusage bekommen? (wenn wichtig: knapp 1.68m groß, 111.4 kg - BMI: über 39kg) - Wie lange müsste ich dann warten, bis ich in die Reha gehen darf (Anmeldung)? - Wie sind eure Erfahrungen und wie habt ihr das mit der Schule hingekriegt? (Nach den Sommerferien 9. Klasse Realschule)
Ich freue mich über eure Antworten :-)
LG kittikat98
4 Antworten
4 Wochen und länger.
Hallo kittikat98,
Sie schreiben:
Wie lange dauert ein Wiederspruch wegen einer Reha bei der Rentenversicherung?<
Antwort:
Die Dauer eines Widerspruchsverfahrens bzw. Bearbeitungsdauer bis zu einem Zwischenbescheid ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig!
Wenn Sie einen Rechtsbeistand wie den VDK an der Seite haben, so kann dieser sicherlich in vielen Fällen eine schnellere Beabeitung bewirken, wie wenn Sie ohne Rechtsbeistand agieren!
In der Regel sollten Sie aber zumindest nach einer Wartezeit von 2 Wochen einen Zwischenbescheid erhalten!
Passiert innerhalb von zwei Wochen nichts, so sollten Sie direkt bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt, dort wor Sie Ihren Antrag eingereicht haben, nachhaken!
Im übrigen sind REHA-Maßnahmen auf maximal 3 Wochen, innerhalb von jeweils 4 Jahren, begrenzt!
Ausnahmen werden sehr selten gewährt, dies hängt im wesentlichen von den individuellen Gegebenheiten und von der medizinischen Notwendigkeit ab!
Lesen Sie hierzu z.B. unter folgendem Link der DRV ab Seite 40!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/208334/publicationFile/21236/leitlinien_rehabeduerftigkeit_stoffwechsel_langfassung_pdf.pdf
Auszug:
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Flexibilisierung der Rehabilitation – Rehabilitationsdauer, -form, -nachsorge
Grundsätzlich werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Stoffwechsel- und gastroenterologischen Krankheiten sowie Adipositas – wie bei anderen somatischen Indikationen – für eine Dauer von längstens drei Wochen erbracht.
Jedoch kann die Rehabilitationsdauer flexibel medizinischen Gegebenheiten angepasst werden und soll indikationsspezifischen Erfordernissen genügen. Wenn ausgeprägte Funktionsstörungen als Folge der Erkrankung, der Therapie oder einer unzureichenden Krankheitsverarbeitung von vornherein einen verlängerten Rehabilitationsbedarf signalisieren, ist eine Bewilligung mit einer Dauer von vier Wochen möglich. Seitens der Rehabilitationseinrichtung besteht im Rahmen der Zeitkontingentierung von Rehabilitationsleistungen die Möglichkeit einer individuellen Anpassung der Rehabilitationsdauer. Eine erneute Rehabilitation aufgrund der gleichen Indikation kommt in Frage, wenn zwischenzeitlich eine Krankheitsprogression unter therapeutischer Intervention beziehungsweise eine neue Risikofaktorenkonstellation aufgetreten ist und anhaltend erhebliche Beeinträchtigungen von Aktivitäten und Teilhabe bestehen. In der Regel wird in diesen Fällen eine dreiwöchige Rehabilitation bewilligt. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden durch die Rentenversicherung in stationärer oder ganztägig ambulanter Form durchgeführt. Die Konzepte der ambulanten Rehabilitation in ihrem integrativ-umfassenden Therapieansatz entsprechen denen der stationären.
Die Entscheidung zwischen den verschiedenen Formen richtet sich nach den individuellen medizinischen Gegebenheiten, dem Umfeld, den Lebensbedingungen des Versicherten und dem vorhandenen regionalen Angebot.
Die Nähe zum Wohnort bietet bei der Durchführung der Rehabilitation eine Reihe von Vorteilen: es kann flexibler auf die Bedürfnisse des Versicherten eingegangen werden, Angehörige sowie behandelnde Ärzte können in das Rehabilitationskonzept einbezogen und Selbsthilfeaktivitäten vor Ort genutzt werden. Eine Problematik am Arbeitsplatz kann zum Beispiel durch Kontaktaufnahme mit dem Betriebs- oder Personalarzt gezielt berücksichtigt werden. Bei einer Teilnahme am ambulanten Rehabilitationsverfahren sind eine ausreichende Mobilität des Versicherten und
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entscheidende Voraussetzung, um die Rehabilitationsziele möglichst umfassend zu erreichen und einen dauerhaften Erfolg zu sichern. Mitwirkung ist als aktive Partnerschaft im Bemühen um positive Veränderungen zu verstehen. Sie erfordert eine anhaltende, der jeweiligen Beeinträchtigung von Aktivitäten und Teilhabe entsprechende Verhaltensweise, zum Beispiel langfristige Änderung von Essgewohnheiten und Bewegungsverhalten. Zur Mitwirkung gehören neben der Fähigkeit, sich den Ansprüchen durch die Rehabilitation körperlich und geistig zu stellen, im hohen Maße die Motivation und Einsichtsfähigkeit in die Notwendigkeit und die Chancen einer Veränderung.
Hier geht es zum VDK:
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Fazit:
Sichern Sie sich durch die Mitgleidschaft im VDK einen kompetenten Rechtsbeistand!
Erkundigen Sie sich ggf. bei der unabhängigen Patientenberatung nach weiteren Hilfestellungen/Alternativen:
google>>
unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
google>>
wikipedia.org/wiki/Adipositas
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Aber als schließlich eine Antwort von der Rentenversicherung (meines Vaters) kam (die Krankenkasse hat den Antrag an die Rentenversicherung weitergeleitet) stand da drin, dass sie für mich zahlen würden.
wieso über die Rentenversicherung? du bist doch noch gar nicht rentenversicherungspflichtig in Erscheinung getreten. warum hat die Kasse das an die Rentenversicherung weitergeleitet?
Bei Kinderkuren ist die Zuständigkeit von Kranken- und Rentenversicherung gleichrangig. Die Vorrangigkeit der Rentenversicherung gilt nur, wenn bereits entsprechende RV-Beiträge gezahlt wurden.
zwischen 2 wochen und 6 monaten ist alles möglich.
Hallo eulig,
die Rentenversicherung leistet auch Kinderheilbehandlungen, wenn ein Elternteil die Voraussetzungen für eine Rehamaßnahme erfüllt. Und gegenüber der Krankenkasse ist die Rentenversicherung vorrangig zur Leistung verpflichtet.
Grüße