Wer ist für die Oberflächenwasser Entsorgung zuständig?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf gar keinen Fall. Es gibt normale Mengen und es gibt plötzlich sehr große Mengen, die vielleicht das Nachbargrundstück auch nicht mehr aufnehmen kann.

Und dann kommt noch das Thema Verschmutzung dazu.

Ggf. kann man sich mit dem Nachbarn auf eine gemeinsame Lösung verständigen.

bwhoch2  29.08.2018, 10:05

Danke für die Auszeichnung und viel Erfolg!

tomchen59 
Beitragsersteller
 28.08.2018, 11:08

Darauf wird es wohl hinauslaufen, ich wollte im Interesse des Nachbarschaftsfriedens die einfache Lösung.

Ich warte nun bis zur nächsten Zusammenkunft und hoffe, dass er sich über die Situation Klarheit verschafft hat, obwohl er dazu schon Monate Zeit hatte.

tomchen59 
Beitragsersteller
 28.08.2018, 10:43

Genau diese Lösung habe ich vorgeschlagen: ich baue die Rinne und er bezahlt das Material. Aber der Nachbar sieht nicht ein, dass er in der Pficht ist, sein Oberflächenwasser abzuleiten.

bwhoch2  28.08.2018, 11:02
@tomchen59

Also bist Du Nachbar desjenigen, der sich nicht um sein Oberflächenwasser kümmert. Dann gehe mal zur Stadt-/Gemeindeverwaltung und berichte denen von Deinem Problem. Ich denke, der Einsicht Deines Nachbarn wird dann nachgeholfen.

Oberflächenwasser ist entweder auf dem Grundstück zu versickern oder in die öffentliche Kanalisation abzuleiten (i.d.R. gegen Gebühr).

Alternativ kann man auch Rigolen unter die versiegelte Fläche bauen, in diese einleiten und damit versickern.

Nachbar kann übrigens auch der Gehweg der Gemeinde sein, bevor das Wasser in die Straßenabläufe gelangt.

Ansonsten ist auch noch das Umweltrecht zu beachten. Für Verunreinigungen, selbst im Grundwasser mit "Schleppfahnen", zahlt zuerst derjenige, auf dessen Grundstück diese gefunden wurde und der Nachbar müsste Dich dann privatrechtlich belangen. Da stimmt er sicher nicht zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Nachbar damit einverstanden ist, kein Problem.

Das ist nicht zulässig. Der Geschädigte darf Abstellung verlangen. Im Übrigen ist diese Frage im Nachbarschaftsrecht geregelt.

Nein, Oberflächenwasser ist gemäß der gültigen Gemeindesatzung abzuleiten.

In aller Regel geschieht dies durch Einleitung in die Kanalisation.