Pflasterung der Einfahrt unseres Nachbarn mit Gefälle zu unserem Grundstück
Unser Nachbar hat seine Einfahrt neu gepflastert. Sein Carport liegt vor der Eingangsseite unseres Hauses, grenzt allerdings direkt an die Seite bzw. Auffahrt des nächsten Nachbarn (der nicht überdachte Bereich liegt auf unserer Seite). Diesen 8 m langen und 5 m breiten Bereich hat er bis an unsere Grundstücksgrenze mit Gefälle zu uns gepflastert. Wir haben unsere Grundstücksseite schon vor etlichen Jahren mit 50 cm tiefen Betonrandkanten versehen. Das Problem ist, dass unser Nachbar keine eigenen Randkantsteine gesetzt hat und außerdem das Geländeniveau auf seiner Auffahrt erhöht hat. Die Fahrradwegsteine im nicht überdachten Bereich des Carports grenzen unmittelbar an unsere Randkanten und überragen diese um ca. 3 cm, so dass das Regenwasser auf unser Grundstück abläuft. Der Grenzabstand unseres Hauses zu der Auffahrt beträgt nur 3 m. - Bedingt durch erhöhten Grundwasserspiegel in unserer Gegend haben wir ohnehin seit Jahren mit einem feuchten Keller zu kämpfen. Deshalb sind wir doppelt frustriert und verärgert über diesen Zustand... - Ich habe folgende Fragen: "Wie ist die rechtliche Lage? Können wir verlangen, dass unser Nachbar eine eigene Randkante setzt, die höher ist als seine Pflastersteine? Ist es überhaupt erlaubt, einmal das Gelände zu erhöhen und zudem noch die Pflasterung mit Gefälle zu unserem Grundstück auszurichten? Wenn ja, ist er dann verpflichtet, eine Ablaufrinne zu setzen?" Über jeden Tipp wären wir sehr dankbar. L.G.
3 Antworten
Baurecht... die Erfahrung zeigt, es können die skurrilsten Rechtssprechungen zustande kommen, jede Kommune und jedes Gericht entscheiden anders. Kommt auf einen Versuch an. Und wenn man die kleine Notlösung wählt, dann schaufelt man einen Graben, legt ein Abwasserrohr und einen privaten Gully, der dann an den Regenwasserkanal angeschlossen wird. Wenn der Keller feucht ist, wäre sowieso eine Drainage zu empfehlen.
Feuchte Keller kommen aber auch oft vom Fenster offen lassen durch den ganzen Sommer.
Wenn ihr bis an die Grenze Pflastert, warum er nicht.Normalerweise muß Jeder Nachbar einen Grenzabstand halten .auch Ihr. Er muß keinen Randstein setzen. aber eine Rinne mit gefälle zur Strasse hin wäre besser. Sonnst fragt es euch bei einem Anwalt nach. Übrigens. dadurch wird eurer Keller auch nicht nasser!
Schön, das ihr eine Lösung gefunden habt. Es gibt nichts Nerfenaufreibenderes als Nachbarschaftsstreit!
ich frage mich immer , warum einige nachbarn keinen kontakt haben .... das pflastern geht ja uch nicht binnen 3 stunden .... rechtlich gesehen darf er das wasser nicht auf dein grundstück umleiten .
So etwas wie Dich nennt man "SCHLAUMEIER"! Oder hast Du zu Hause nichts zu melden? Vielleicht solltest Du Dir mal eine Arbeit suchen, die Dich auslastet!
Ja und dann wundert man sich warum so viele nachbarn Streit haben. Warten bis alles fertig ist und kommen dann mit einer Klage, dass das so nicht geht und der Nachbar doppelte Kosten hat. Aber es Stimmt sein Abwasser muss auch er auf seinem Grund loswerden.
Zur Information: Wir haben nicht bis an die Grenze gepflastert. Vor der Randkante befindet sich noch ein ca. 1 m breites Beet. Aber das ist überhaupt die Idee! Einfach auch unser Geländeniveau erhöhen und genauso mit Gefälle zum Nachbarn bis gegen seine erhöhten Steine pflastern, die wohlgemerkt noch 3 cm höher liegen als unsere Randbegrenzung (damit sich das Regenwasser nicht bei ihm auf dem Weg staut).- Um eine Ablaufrinne zu legen, muss er natürlich wieder eine ganze Reihe Pflastersteine hochnehmen.... Wir warten noch ein paar Tage ab, ob etwas passiert von seiner Seite, zumal wir ihm ganz klar gesagt haben, dass er das ändern muss! Ansonsten werden wir aktiv, auch wenn es weitaus wichtigere Dinge zu tun gibt!