Rechtsgrundlage der Steuermesszahl?
Hallo,
aus §§ 14 und 15 ergeben sich die Steuermesszahlen. Nun könnte man davon ausgehen, dass diese Messzahlen in der kompletten BRD anzuwenden sind.
Nun gibt es wohl aber in den neuen und alten Bundesländern unterschiedliche Messzahlen. Im Netz wird davon gesprochen, dass die in den o. g. Paragrafen genannten Promillewerte auf die Einheitswerte in den alten Ländern anzuwenden ist. In den neuen Ländern würde höhere Messzahlen verwendet werden (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/die-grundsteuer-472-die-grundsteuermesszahlen_idesk_PI17574_HI889365.html). Aber auf keiner Seite wird angegeben auf welcher Grundlage dort höhere verwendet werden. Weiß jemand warum dies so ist? Ich benötige rechtliche Grundlagen.
2 Antworten
§ 29 Grundsteuerdurchführungsverordnung
https://www.jurion.de/gesetze/grstdv/29/
Grundsteuergesetz (GrStG) § 41 Bemessung der Grundsteuer für Grundstücke nach dem EinheitswertIst ein im Veranlagungszeitpunkt für die Grundsteuer maßgebender Einheitswert 1935 festgestellt oder festzustellen (§ 132 des Bewertungsgesetzes), gelten bei der Festsetzung des Steuermeßbetrags abweichend von § 15 die Steuermeßzahlen der weiter anwendbaren §§ 29 bis 33 der Grundsteuerdurchführungsverordnung vom 1. Juli 1937 (RGBl. I S. 733). Die ermäßigten Steuermeßzahlen für Einfamilienhäuser gelten nicht für das Wohnungseigentum und das Wohnungserbbaurecht einschließlich des damit belasteten Grundstücks.
Weil die Feststellung der Einheitswerte zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgte.
Danke für die Antwort. Verstehe ich aber leider nicht. Mir ist zwar klar, dass die Einheitswerte zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelt wurden. Was hat das aber mit den Promillewerten zu tun? Warum wird für ein Grundstück in den neuen Ländern z. B. 10 Promille verwendet? Diese Zahl ist in §§14 und 15 GrStG nicht enthalten.