Rechtsgrundlage der Steuermesszahl?

2 Antworten

§ 29 Grundsteuerdurchführungsverordnung

https://www.jurion.de/gesetze/grstdv/29/

Grundsteuergesetz (GrStG) § 41 Bemessung der Grundsteuer für Grundstücke nach dem Einheitswert

Ist ein im Veranlagungszeitpunkt für die Grundsteuer maßgebender Einheitswert 1935 festgestellt oder festzustellen (§ 132 des Bewertungsgesetzes), gelten bei der Festsetzung des Steuermeßbetrags abweichend von § 15 die Steuermeßzahlen der weiter anwendbaren §§ 29 bis 33 der Grundsteuerdurchführungsverordnung vom 1. Juli 1937 (RGBl. I S. 733). Die ermäßigten Steuermeßzahlen für Einfamilienhäuser gelten nicht für das Wohnungseigentum und das Wohnungserbbaurecht einschließlich des damit belasteten Grundstücks.

Weil die Feststellung der Einheitswerte zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgte.

5malblubb 
Beitragsersteller
 09.05.2019, 16:27

Danke für die Antwort. Verstehe ich aber leider nicht. Mir ist zwar klar, dass die Einheitswerte zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelt wurden. Was hat das aber mit den Promillewerten zu tun? Warum wird für ein Grundstück in den neuen Ländern z. B. 10 Promille verwendet? Diese Zahl ist in §§14 und 15 GrStG nicht enthalten.