Versandkosten auf einer Rechnung separat aufführen? Rechtliche Grundlage?

4 Antworten

Enteder Kaufpreis der Ware zuzügl Port + Verpackung MwSt als Gewerbetreibender nicht vergessen (auß du bist befreit als Kleinunternehmer)

oder Kasufpreis incl. Porto + Verpackung
auf die Rechnung schreiben

Porto und Verpackung sind ja Deine Auslagen, die Du vorfinazierst.

Wenn dem Kunden Versandkosten in Rechnung gestellt werden, müssen diese dann auf der Rechnung separat aufgeführt werden, oder kann man diese in den Artikelpreis mit einrechnen.

Das kommt auf die Lieferbedingungen an.

Wenn Du "frei Haus" lieferst, also versandkostenfrei, weist Du in der Rechnung keine gesonderten Versandkosten aus. Trotzdem zahlst Du die natürlich in Wirklichkeit nicht aus eigener Tasche, sondern hast sie vorher im Rahmen der Kalkulation bereits eingepreist.

Lieferst Du dagegen "ab Werk", werden die dafür vereinbarten Versnadkosten in der Rechnung gesobndert ausgewiesen.

Das dürfte aber in erster Linie für Deine eigene Buchhaltung interessant sein, nicht so sehr für den Kunden. Einzige Ausnahme: Du lieferst Waren, die mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert werden. Dann macht eine Trennung in Versandkosten (19%) und Warenwert (7%) Sinn.

crnico 
Beitragsersteller
 03.04.2013, 13:06

Wir verkaufen generell nur Waren mit 19% MwSt.. Für die Buchhaltung, also mich :-D, macht das keinen Unterschied da ich über die Kosten ja genau Bescheid weiß.

Die Versandkosten sollten immer separat drauf stehen. Bei einer Reklamation bzw. Rückabwicklung ist dann nämlich nur der Preis des Artikels ausschlaggebend. Bei der Buchung kann man dann alles zusammen buchen, da muss man das nicht trennen, sofern die MwSt. die gleiche ist und nicht für den Artikel bspw. 7% und Versand 19%. - Also eine ordentliche Rechnung fast alle Kosten getrennt auf. Die MwSt. muss separat ausgewiesen werden.

Guten Abend,

meines Erachtens sind die Versandkosten hier als Lieferkosten im Sinne des EStG anzusetzen und separat auszuweisen.

Gem. § 14 UStG i.V.m. §§ 31 ff. Umsatzsteuerdurchführungsverordnung gehören zu den notwendigen Angaben in einer Rechnung auch:

"das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,

BEI KLEINSTBETRÄGEN BIS ZU EINEM BETRAG I.H.V. 150,-- EURO: das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt."

MfG

crnico 
Beitragsersteller
 03.04.2013, 13:10

Ok, das war mir jetzt vielleicht etwas zu hoch, aber eine Steuerbefreiung liegt ja in keinem Fall vor. Wir wollen ja nicht die Versandkosten unterschlagen, sondern diese werden in den Artikelpreis eingerechnet, ergo zahlen wir dafür ja auch die 19% MwSt.

Hintergrund ist, dass wir im Moment eine neue Schnittstelle programmieren und das es mit dem Import des Postens für die Versandkosten Probleme gibt. Wenn wir aber nur den gezahlten Gesamtbetrag (z.B. per PayPal) des Auftrag importieren, also die Versandk. mit in den Artikelp. einrechnen, dann hätten wir keine Probleme mehr.

Rechtlich gesehen ist das aber nicht so ganz sicher wenn ich das richtig gedeutet habe :-(

Ratirat  03.04.2013, 08:47

Gute Antwort, nur eine Ergänzung: Es kommt auch darauf an, ob ein Pauschalpreis inkl. Versand vereinbart wurde oder ob die Versandkosten zusätzlich zu zahlen sind. Im ersten Fall sind die Versandkosten reine Betriebsausgaben, die auf der Rechnung nichts zu suchen haben.