Die Badewanne ist übergelaufen und es hat einen Wasserschaden bei mir gegeben.Zahlt die Hausrat.?

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wenn du noch kein schaumbad im wasser hattest ist ein versicherter leitungswasserschaden, warst du schon im wasser bzw. es war schon ein zusatz drin dann hast du leider einen nichtversicherten brauchwasserschaden (kommt aber auf die jeweiligen versicherungsbedingungen an)

Habe das gleiche Problem. Nur das ich nicht Krank war sondern einfach ich es vergessen hab. Zusätzlich kommt hinzu das der überlaufschutz verstopft war. Jemand ne Idee?

Bei grober Fahrlässigkeit wird jede Versicherung Schwierigkeiten machen.

Gartenwanne 
Beitragsersteller
 06.05.2009, 12:31

Vielen Dank für die Antwort. Was ist grobe Fahrlässigkeit ? Ich wollte mir ein Erkälungsbad einlassen und bin,weil ich erkältet war ,darüber eingeschlafen. Das war bestimmt nicht gewollt.

flamingstar  06.05.2009, 12:35
@Gartenwanne

aber trotzdem in diesem Fall grob fahrlässig.

Alleyne  19.05.2009, 15:09
@flamingstar

ich glaube nicht, dass man das als grob fahrlässig bezeichnen kann, da du ja nicht aufgrund Deiner Erkältung eingeschlafen bist (Fieber-Duselkopf-Einschlafvorprogramm). Das ist der klassische Fall, in dem eine Versicherung eintreten sollte, bin ich der Meinung. Hast Du keinen Versicherungs-Fuzi, den du mal anhauen und nach seinen Erfahrungen fragen könntest? Vielleicht ist dieser Fall aber auch ganz normal in Deiner Hausrat abgedeckt und Du musst Dir keine Gedanken machen.

Soweit ich weiß, zahlt den Schaden in Deiner Wohnung die Hausrat. Wenn außerhalb der Wohnung ein Schaden entstanden ist, dann zahlt das die Haftpflicht.

Alleyne  19.05.2009, 15:07

aber nur, wenn es eine Mietwohnung ist, da die Mietwohnung nicht Eigentum ist.

Bestimmt nicht! Die Hausrat zahlt nur, wenn beispielsweise ein Wasserhahn abfällt oder ein Rohr platzt und dir die Wohnung deswegen voll Wasser läuft. Nicht aber bei Schussligkeit - sorry.