Rechtsfrage bei Autokauf. Auto unfallfrei gekauft und jetzt doch Unfall?
Hallo,
ich brauche mal Hilfe von euch.
Ich habe am Anfang des Monats ein Auto von privat gekauft. Das Auto wurde als unfallfrei verkauft. Jetzt habe ich nach genaueren gucken einen Freundes (ausgelernter Kfz) gesehen das das Auto wohl schonmal einen größeren Unfall gehabt haben muss. Auto wurde wohl neu lackiert, starke beule im Kotflügel, Spiegel drangeklebt. Ich selbst kenne mich nicht mit Autos aus und habe das echt nicht gesehen. Die nette Dame hat auch nichts davon gesagt.
Hier mal der Kaufvertrag:
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/dsc0717tfjyirov0z.jpg
Kann ich da irgendwas machen oder ist hopfen und Malz verloren?
7 Antworten
Es steht ja nur drin, dass er keinen Unfall hatte, solange er im Besitz des Verkaeufers war. Ein frueherer Eigentuemer kann also durchaus einen Unfall gehabt haben, von dem der Verkaeufer nichts wusste. Eine Neulackierung kann man auch als Vorteil betrachten.
Zur meiner ersten Antwort :
Knifflig kann es aber werden, falls der/die Verkäufer/in selber mal das Auto im gebrauchtzustand gekauft hat und tatsächlich nie einen Unfall hatte.
Den da steht "Seit es im Eigentum des Verkäufers war".
Schätze man versteht worauf ich hinaus will.
Das sieht schlecht aus. Du hattest geschrieben, das Auto als "unfallfrei" gekauft zu haben. Das stimmt aber nicht. Der Verkäufer sichert lediglich zu, dass es seit es im Eigentum des Verkäufers stand, keinen Unfall hatte.
Ob es früher einen Unfall gehabt haben könnte, dazu wird nichts ausgesagt.
Wolltest du nun gegen den Verkäufer vorgehen, müsstest du zunächst mal beweisen, dass das Auto wirklich einen Unfall hatte. Weiter müsstest du beweisen, dass dies geschah, während der Verkäufer Halter des Fahrzeuges war. Letzteres dürfte sehr schwer werden.
Wenn dir ein Unfall verschwiegen wurde, ist das eine arglistige Täuschung.
Du kannst vom Vertrag zurück treten oder einen Preisnachlass fordern. Dazu muss natürlich durch Gutachten das Ausmaß dieser Täuschung festgehalten werden.
Im Vertrag steht:
Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden
Falls das Auto einen Unfall hatte, bevor der Verkäufer Eigentümer wurde und der Verkäufer davon nichts wusste, ist das sicherlich keine arglistige Täuschung. Schwierig wird es vor allem, weil die Beweislast für all diese Umstände beim Käufer liegt.
In meinen Augen ein klarer Fall. Aber du wirst nicht um einen Anwalt herum kommen. Die Frau muss das Auto zurück nehmen....Kauf bei Privat zu Privat ist immer sehr schwer.
Wie kommst du darauf, das sei ein klarer Fall? Der Verkäufer sichert nicht zu, das Auto sei unfallfrei. Er sichert lediglich zu, dass dieses Auto keinen Unfall hatte, während er der Eigentümer war.