Auto verkauf unfallfrei aber doch Unfall
Hallo liebe Leute, habe vor kurzem einen Auto übers Internet verkauft! Habe es Unfallfrei inseriert was aber nur eine Schramme hatte vom Vorbesitzern was auch sichtlich war und drauf hingewiesen wurde! Aber von Unfallfrei wurde nichts im kaufvertag geschriebe! Es wurde drauf hingewiesen im Kaufvertrag mit Nachlackierung! Der Käufer meint das er es begutachten lassen hat und das sich es um einen Unfall handelt.
Meine Frage wie muss ich nun voran gehen! Muss ich gesetzlich das Auto zurückkaufen?
5 Antworten
Wenn es nur eine Schramme am Auto war, die beim Kauf zu sehen war, ist es kein Unfallwagen, der als solcher deklariert werden müsste ! Gehe zu einem Anwalt und kläre das !
Der Begriff Schramme ist Neutral, auch wenn etwas von der Türe dem Kotflügel und der Stoßstange mit betroffen war.
Wenn du falsche Angaben gemacht hast, wirst du das Auto zurücknehmen müssen, oder die Reparatur zahlen (gegebenenfalls Wertminderung)
Aber im kaufvertrag waren keinen Angaben übers Unfall
Da eine Schramme wohl nicht vom puren Ansehen kommt, muss es wohl ein Unfall gewesen sein, auch nur ein kleiner. Aber Unfall ist Unfall.
das ist eine frage der jouristischen definition. die schramme muss ja irgendwo her gekommen sein...
von versteckten oder vertuschten mängeln jedenfalls kann nicht die rede sein, weil die schrammen ja gut sichtbar sind. ob es nun ein Unfallschaden im entsprechenden sinne war, das ist etwas für die gerichte. sind aber keine tragenden oder funktionsrelevanten Bauteile beschädigt, kann man getrost davon ausgehen, dass es eben NICHT als unfallschaden gilt...
wichtig ist eigendlich nur, dass du nachweisen kannst, dass der käufer vor dem Kauf wusste,. dass die schramme da ist...
lg, Anna
dann soll er auch bitteschön den Beweis antreten....
Du hast unfallfrei inseriert, aber woher kommt die Schramme? War es eine Zusatzausstattung?
Der Käufer wird sich deine Anzeige wohl ausgedruckt haben.......
Letztendlich zählt ja der kaufvertrag oder nicht? Da steht ja nichts von Unfallfahrzeug! Habe nur drauf geschrieben hinten rechts Nachlackierung was mir auch gesagt wurde!
Schramme war schon beim Vorbesitzer! Aber jetzt meint er das es keine Schramme ist sondern Unfall! Aber wie gesagt von unfallfrei habe ich im kaufvertrag nichts geschrieben
Der Vorbesitzer ist dein Problem und du hast unfallfrei inseriert, das ist jetzt Auslegungssache, keiner hier kennt die "Schramme"
Er hat auf jeden fall die Schramme gesehen die ist ja richtig sichtbar! Aber jetzt nach dem er es gekauft hat ruft er mich an und sagt das es mehr wie eine Schramme sei und das es hier um einen Unfallfahrzeug handelt