Auto verkauf unfallfrei aber doch Unfall

5 Antworten

Wenn es nur eine Schramme am Auto war, die beim Kauf zu sehen war, ist es kein Unfallwagen, der als solcher deklariert werden müsste ! Gehe zu einem Anwalt und kläre das !

Ursusmaritimus  13.08.2014, 08:59

Der Begriff Schramme ist Neutral, auch wenn etwas von der Türe dem Kotflügel und der Stoßstange mit betroffen war.

Wenn du falsche Angaben gemacht hast, wirst du das Auto zurücknehmen müssen, oder die Reparatur zahlen (gegebenenfalls Wertminderung)

Tayo06 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 08:51

Aber im kaufvertrag waren keinen Angaben übers Unfall

Da eine Schramme wohl nicht vom puren Ansehen kommt, muss es wohl ein Unfall gewesen sein, auch nur ein kleiner. Aber Unfall ist Unfall.

das ist eine frage der jouristischen definition. die schramme muss ja irgendwo her gekommen sein...

von versteckten oder vertuschten mängeln jedenfalls kann nicht die rede sein, weil die schrammen ja gut sichtbar sind. ob es nun ein Unfallschaden im entsprechenden sinne war, das ist etwas für die gerichte. sind aber keine tragenden oder funktionsrelevanten Bauteile beschädigt, kann man getrost davon ausgehen, dass es eben NICHT als unfallschaden gilt...

wichtig ist eigendlich nur, dass du nachweisen kannst, dass der käufer vor dem Kauf wusste,. dass die schramme da ist...

lg, Anna

Tayo06 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 11:55

Er hat auf jeden fall die Schramme gesehen die ist ja richtig sichtbar! Aber jetzt nach dem er es gekauft hat ruft er mich an und sagt das es mehr wie eine Schramme sei und das es hier um einen Unfallfahrzeug handelt

Peppie85  14.08.2014, 04:16
@Tayo06

dann soll er auch bitteschön den Beweis antreten....

Du hast unfallfrei inseriert, aber woher kommt die Schramme? War es eine Zusatzausstattung?

Der Käufer wird sich deine Anzeige wohl ausgedruckt haben.......

Tayo06 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 11:57

Letztendlich zählt ja der kaufvertrag oder nicht? Da steht ja nichts von Unfallfahrzeug! Habe nur drauf geschrieben hinten rechts Nachlackierung was mir auch gesagt wurde!

Tayo06 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 09:00

Schramme war schon beim Vorbesitzer! Aber jetzt meint er das es keine Schramme ist sondern Unfall! Aber wie gesagt von unfallfrei habe ich im kaufvertrag nichts geschrieben

Ursusmaritimus  13.08.2014, 09:09
@Tayo06

Der Vorbesitzer ist dein Problem und du hast unfallfrei inseriert, das ist jetzt Auslegungssache, keiner hier kennt die "Schramme"