Rechtsanwaltsgebühren - Inkassogebühren Vergleichsangebot bekommen!?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hör zu !! Ich komme aus der Branche

Hier wird nicht geklagt denn es geht nur um vorgerichtliuche Inkassogebühren welche eingefordert werden ;)

Hier ein neueres Urteil : (weitere Urteile als Kompl an Dein Postfach)

AG Dieburg Entscheidungsdatum: 20.07.2012 Aktenzeichen: 20 C 646/12

Leitsatz Die Geltendmachung von sog. Inkassokosten im Wege des Schadensersatzes verstößt regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht. (Auszüge) Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Dieburg sind Inkassokosten in aller Regel wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB nicht zu erstatten. Anwaltskosten sind bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt, nicht zu berücksichtigen. Rechtsanwälte sind anders als Inkassounternehmen Organe der Rechtspflege. Das RVG kann deshalb zur Rechtfertigung von Inkassokosten nicht herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um ein Sondergesetz, das nur für Rechtsanwälte anwendbar ist und diese als Teil der Rechtsordnung privilegiert.Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.Dies ergibt sich auch aus einem qualitativen Unterschied. Der Anwalt hat die geltend zu machenden Ansprüche selbst zu prüfen und die Mandanten auf rechtlich unbegründete Forderungen hinzuweisen. Er haftet für seine Rechtsberatung, auf die sich der Mandant deshalb verlassen kann. Macht er bewusst unrechtmäßige Forderungen geltend, macht er sich neben dem Auftraggeber strafbar. Damit besteht auch für den Schuldner bis zu einem gewissen Grad eine Gewissheit der Rechtmäßigkeit der gegen ihn geltend gemachten Forderung. Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist. Die Kompetenz des von der Klägerin eingeschalteten Inkassounternehmens erhöht sich auch nicht durch ein eigenes Call-Center, in dem besonders geschulte Mitarbeiter vor allem telefonisch versuchen, gemeinsam mit den Versicherungsnehmern eine Möglichkeit der Regulierung der Angelegenheit zu erreichen.Es ist überhaupt nicht ersichtlich, dass Inkassounternehmen überhaupt eine für die Schuldner befriedigende Lösung finden wollen. Schließlich werden sie von den Gläubigern bezahlt und haben den Auftrag, möglichst viel Geld von den Schuldnern einzutreiben. Mangels Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung wären sie auch gar nicht in der Lage Belange der Schuldner zu berücksichtigen. Selbst wenn die Schuldner die Forderung mangels finanzieller Mittel nicht begleichen können, werden deren Belange nicht berücksichtigt, sondern die Kosten weiter in die Höhe getrieben, indem kostenpflichtige Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rücksicht darauf, dass Zinsen die Forderung weiter erhöhen, und der Schuldner auch bei Zahlungen die Forderung nie wird vollständig tilgen können. Die von den Inkassounternehmen "besonders geschulten Mitarbeiter" haben die Aufgabe ihre durch die Schulungen erworbenen Kenntnisse zugunsten des Inkassounternehmens einzusetzen. Erfolge werden nicht dadurch erzielt, dass die Schuldner von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugt werden, sondern weil sie durch ständige Wiederholungen der "Nachteile" bei Nichtzahlung Ängste schüren und Schuldner zur Zahlungen bewegen, auch wenn die behaupteten Forderungen nicht berechtigt sind.

KeanosMama 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 10:00

Das ich die Inkassogebühren nicht zahlen muss, weis ich ja inzwischen. Das habe ich dem Anwalt ja auch geschrieben und um eine korrigierte Forderungsaufstellung gebeten. Nun verstehe ich aber nicht, warum die mir ein Vergleichsangebot machen. Warum ein Vergleich auf eine Summe, die eh nicht gerechtfertigt ist? Wieso schreibt er nicht einfach : Sehr geehrte Frau ... Die Gesamtforderung beträgt 70,20€ bla und blub, zu zahlen bis dann und dann..

rainerendres  09.03.2014, 12:28
@KeanosMama

Ganz einfach - weil die inzwischen wissen das Du weißt das nichts durchsetzungsfähig ist

Man will halt wenigstens einen Teil der Gebühren einfahren

Der RA vertritt ja schließlich nicht Deine Interessen - es ist ein Pokerspiel

ICH würde nichts mehr zahlen

KeanosMama 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 19:58
@rainerendres

Hmm gar nichts mehr zahlen? Aber ist es nicht so, dass er die Anwaltsgebühren gerichtlich einklagen kann? Dachte Anwaltsgebühren sind durchsetzungsfähig, nur die inkassogebühren halt nicht.

rainerendres  09.03.2014, 21:51
@KeanosMama

Aber der Anwalt macht expl nur die Inkassogebühren des vorgeschalteten Inkassobüros geltend ;)

Hättest Du gleich - bei verzugseintritt - ein Anwaltschreiben bekommen sähe die Sache anders aus

Anwaltsgebühren sind im Verzuggsfall zu zahlen

Du hast aber kein RA Schreiben erhalten sondern lediglich das Schreiben eines im Masseninkasso tätigen Inkassobüros

KeanosMama 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 07:45
@rainerendres

Hmm also, ich habe als erstes die Mahnungen des gläubigers bekommen. Dann vom inkasso und schließlich vom Anwalt.der forderte die hauptforderung, inkassogebühren und Anwaltsgebühren. Da erst habe ich die hauptforderung zweckgebunden direkt an den gläubiger überwiesen...

rainerendres  10.03.2014, 23:16
@KeanosMama

Ok - wenn Du erst nach Erhalt des Anwaltsbriefes überwiesen hast dann wären die Anwaltsgebühren im Verzugsfall zu zahlen

Ich bin davon ausgegangen das die zahlung an den Gläubiger nach dem Inkassoschreiben erfolgte - also als noch kein RA beauftragt war

KeanosMama 
Beitragsersteller
 11.03.2014, 11:48
@rainerendres

Nein Nein, erst nach dem Anwaltsschreiben. Ich bin ja auch bereit DIESE Gebühren zu zahlen. Meine Frage war ja auch, ob ich diesem Vergleich zustimmen soll, oder ob ich auf eine KORREKTE Forderungsaufstellung bestehen sollte. Weil ich nicht weiß ob bei einem Vergleich irgendwo vermerkt wird, dass ich die Forderung nicht komplett bezahlt habe... dem ist ja nicht so, wenn ich die Gebühren zahle, ausser inkasso, dann habe ich meine schuld beim gläubiger und beim Anwalt ja beglichen..

rainerendres  11.03.2014, 20:05
@KeanosMama

Hatte das falsch verstanden :-//

Dann würde ich den Vergleich zustimmen - überweisen - und gut ist

Im Überweisungsträger : " Gem Vergleich vom xx.xx.2014 "

KeanosMama 
Beitragsersteller
 12.03.2014, 07:31
@rainerendres

Ok,danke. Ich möchte nämlich nicht, dass das in der Schufa mit einem Vergleich vermerkt wird.

Du hast das Schreiben, dass dir die Summer erlassen wird - DAS ist dein Nachweis.

KeanosMama 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 09:52

Ja richtig. Aber wird das irgendwo eingetragen? Schufa oder so? Denn ich will auch nicht, dass irgendwo steht, dass ich ein Vergleich gemacht habe, auf eine Summe, die ich eh nicht hätte zahlen müssen.