Rechtsanspruch Ein- bzw. Zweibettzimmer bei PKV
Ich will in evtl. in die Private Krankenversicherung wechseln. Mein Berater sagte mir ich bekomme garantiert immer ein Einzel bzw. Zweibettzimmer im Krankenhaus. Auf meine Frage was passiert wenn es voll sein sollte sagte er mir das es trotzdem so sein wird. Nur wie ist es wirklich? Angenommen ich sitze in einem Zug der verunglückt. 100te Menschen müssen auf umliegende Krankenhäuser verteilt werden. Es gibt definitiv keine Plätze mehr. Was passiert dann? Kann ich meinen Anspruch trotzdem durchsetzen? Bekomme ich dann Entschädigungen? Also nicht 17,85 EUR Prämie zurück sondern richtig Geld?
9 Antworten
Hallo,
mit der Versicherung kan man nur regeln, was diese später von den eingereichten Rechnungen erstatten wird.
Jedes Krankenhaus entscheidet selber, welche zusätzlichen Leistungen angeboten werden (können) und schließt dann ggf. mit dem Patioenten einen privaten Vertrag:
Einzelzimmer
2-Bett-Zimmer
wahlärztliche Behandlung: Privatbehandlung durch Chefärzte, Radiologen, Anästhesisten, Laborärzte (auch bei ausgelagerten Laboren)
Wenn man bei der Krankenhausunterbringung auf das besondere Zimmer freiwillig oder notgedrungen verzichtet, ist im PKV-Vertrag üblicherweise ein Entschädigungsbetrag genannt.
Ein "Berater", der eine Behandlung im Einzel- bzw. Zweibettzimmer im Krankenhaus "garantiert", zeigt eine große Ahnungslosigkeit oder Dreistigkeit. Ich persönlich hätte auch zu den übrigen Aussagen des "Beraters" keinerlei Vertrauen. Am besten ein schriftliches Beratungsprotokoll zu dieser "Garantie" geben lassen und dann eine entsprechende Stelle einschalten (z.B. Verbraucherzentrale) - auch zum Schutz anderer möglicher "Opfer".
Gruß
RHW
In diesem Fall erhältst du tatsächlich die Entschädigung. Denn das Einbettzimmer wird dir ja gar nicht berechnet. Es ist wie ein Verzicht auf das Einbettzimmer.
Insgesamt lohnt sich aber der Zusatz Einbettzimmer nur dann wenn man das auch ständig nutzt. Ich empfehle da eher den Mehrbettzimmer-Tarif und lass das Einbettzimmer wenn es zu einem Krankenhausaufenthalt kommt privat dazubuchen. Natürlich kommts dann wieder auf die Dauer des Aufenthaltes auf. Liegt man aber nur alle paar Jubeljahre 4 oder 5 Tage im Krankenhaus, dann rechnet sich das.
Genau diese Situation habe ich selbst erlebt: War seit über 30 Jahren privatversichert mit Anspruch auf Einbettzimmer. Vor drei Jahren hatte ich eine Leistenbruch-OP. Beim Vorgespräch hatte ich darauf hingewiesen, dass ich in ein Einbettzimmer haben möchte uns es soll mir eines reserviert werden. Als ich dann drei Wochen später zur OP anreiste mußte ich mich mit einem Dreibettzimmer begnügen. Ein Einbettzimmer sei gerade nicht frei gewesen, sagte man mir. Die Versicherung hat mir dann als Ersatz für die 5 Tage Aufenthalt im Mehrbettzimmer als Ausgleich 200,- € Tagegeld gegeben - so stehts in den Versicherungsbedingungen. Auch wenn ich sauer war, es hatte alles seine Richtigkeit. Die Konsequenz daraus war die, daß ich meinen Versicherungsvertrag geändert habe. Habe jetzt nur noch Mehrbettzimmer versichert, bezahle aber nun deutlich weniger Versicherungsprämie. Wenn ich tatsächlich ins KH muß, werde ich - falls verfügbar - ein Einbettzimmer nehmen und die Differenz, die ich dann selbst zu zahlen habe, aus der Beitragsersparnis finanzieren. Und sollte ich künftig nicht mehr ins KH müssen habe ich richtig Geld gespart. Ärgere mich noch heute, dass ich damals, beim Vertragsabschluß, nicht so gehandelt habe. Hätte auch in Vergangenheit eine Menge Geld gespart, zumal ich überhaupt nur einmal ins KH mußte.
Da muss ich aber schon fair bleiben: Die Versicherung kann und konnte nichts dafür, wenn das KH (Krankenhaus) kein Einbettzimmer frei hat. Das Einztelzimmer hatte ich ja beim KH reserviert, die es dann aber nicht zur Verfügung gestellt hat bzw. zur Verfügung stellen konnte - wie auch immer. Der Behandlungsvertrag kommt ja zwischen dem KH und mir zustande, nicht dem KH und der Krankenversicherung. Die KV kann für die Situation nichts, sie hat mir die bedingungsgemäße "Entschädigung", pro Tag 40,- €, bezahlt. Aber die Aussage Deines Vertreters ist definitiv falsch - wenn ein EZ nicht frei ist kannst Du auch keines bekommen, selbst dann nicht, wenn es sich um einen geplanten Aufenthalt handelt und Du Dir das Zimmer reservieren läßt. Der hat wirklich nur seine Provision im Kopf oder er hat keine Ahnung von dem was er spricht - solltest Deine Zusammenarbeit im ihm überdenken!!!!
Du hast nicht unrecht, in vielen KkH gibt es keine Einzel Zimmer oder nur nach Verfügbarkeit (in der Regel nur sehr wenige). Das ist eine sog. Wahlleistung , also wenn Du kein solches Zimmer bekommst, lässt Du Dir das vom KkH bestätigen und die Versicherung zahlt dann etwas Tagegeld zurück. Ist aber nur eine kleine Summe....
Wenn Du Ein-/ Zweibettzimmer versichert hast und diese Leistung aus irgendeinem Grunde nicht bekommst, so bekommst Du in der Regel pro Tag eine gewisse Summe bezahlt. Die Höhe steht im Versicherungsvertrag
DANKE! Genau das dachte ich mir! Die kommen dann mit nem Popelbetrag davon aber ich darf jeden Monat fürstlich zahlen und die können sich "im notfall" rausreden. Eigentlich gehört da eine Vertragsstrafe von 10.000 EUR / Tag rein. So das ein Anreiz besteht für die Versicherung die versicherte Leistung auch zu erbringen!