Private Krankenversicherung - Neurodermitis vergessen... :-(

11 Antworten

Neurodermitis ist eine schwere chronische Erkrankung. Wie kannst du diese denn vergessen?

Der Vertreter brauchte in dem Monat wohl noch dringend einen Abschluss. Er wusste genau, dass du damit niemals eine private Krankenversicherung bekommst. Dass seine Provision storniert wird, wusste er natürlich ebenfalls.

Der Versicherer wird den Vertrag rückwirkend aufheben wegen grober Täuschung.

Wenn mittlerweile schon Leistungen in Anspruch genommen wurden, wirst du diese selbst zahlen müssen.

Viel Spass bei der Suche nach einer neuen Krankenkasse. Auch eine gesetzliche muss dich nicht unbedingt nehmen.

SSunflowerss 
Beitragsersteller
 07.01.2015, 13:04

Danke für deine Antwort. Ein "Vergessen" in dem Sinne ist es nicht ganz, es ist einfach so, dass ich diese Erkrankung habe, seit ich ein Baby bin. Ich kenne mich also nicht anders, ich weiß nicht, wie es ohne Neurodermitis wäre, (sie ist auch regional sehr begrenzt, also nicht am ganzen Körper). Und ich sehe mich nicht als dauerkranken Menschen, - das wäre ja schrecklich... -, für mich ist es so einfach der "Normalzustand". Und ich habe den Berater ja angerufen und es nachgemeldet, nur hat der dies wohl nicht weitergegeben...

@ SSunflowerss

Du solltest nochmal mit dem Versicherungsberater sprechen, ob er nicht einen Nachtrag machen kann.

Was du da sagen sollst? So wie es ist, dass du es vergessen hast. Auch wenn du NUR eine Creme brauchst, aber es könnte sich ja mal verschlimmern.

Lasse dir ein Attest von deinem Hauarzt ausstellen und das soll der Versicherungsmann nach nachreichen. Mache dir von dem Attest eine Kopie.

Hst du dir auch Kopien gemacht von dem Antrag, wo du alles eingetragen hast?

Mache dir mal eine Liste mit all deinen Krankheiten. Das haben wir auch gemacht, so kannst du nichts vergessen. So eine Liste haben alle unsere Ärzte und diese Liste nehmen wir auch mit, wenn wir mal zu einem anderen Arzt gehen. Dann hat er alles und man muss nicht ständig alle Fragen beantworten

Drücke dir die Daumen, dass der Nachtrag noch geht.

SSunflowerss 
Beitragsersteller
 30.12.2014, 19:59

Danke! Nein, ich habe keine Kopie von dem Antrag, er hat das alles am PC gemacht und ich habe auf so einem Pad unterschrieben, das die Unterschrift direkt in den PC überträgt. Erhalten habe ich dann postalisch den angenommenen Vertrag, den ich unterzeichnen musste und zurücksenden musste. Dort stand nur meine eine Erkrankung drin, aber nicht die Neurodermitis...

Turbomann  30.12.2014, 22:02
@SSunflowerss

@ SSundflowerss

Dann mache das in der Zukunft, von allem was du an Formulare unterzeichnest immer eine Kopie. Schliesslich muss man doch wissen, was man unterschreibt.

Formulare können abgeändert werden und keiner kann sich alles behalten.

besser ist immer alles anzugeben, da man heute nicht angeben kann was morgen kommen könnte. Die Krankenkasse könnte dann Leistungen kürzen oder den Vertrag kündigen da nicht alle angaben wahrheitsgemäß sind. Evtl. muss ein neuer Vertrag erstellet mit Aufschlag.

Ich musste bei meiner PKV zum artz der musste mich komplett durchchecken bei der BU auch.

Achte bei der PKV auch auf den selbsterhalt und auch darauf wegen den Altersbeiträgen hier wird oft geködert mit billgen Tarifen im alter wird es dann teuer ein Welchsel in die GKV ist dann nicht mehr möglich .

SSunflowerss 
Beitragsersteller
 30.12.2014, 19:55

Danke, aber ich bin ja schon drin in der PKV, komme also schon nicht mehr raus bzw. zurück in die gesetzliche KV...

kevin1905  31.12.2014, 00:04
@SSunflowerss
komme also schon nicht mehr raus bzw. zurück in die gesetzliche KV...

Doch, wenn du eine versicherungspflichtige Arbeit annimmst.

DerHans  31.12.2014, 20:10
@kevin1905

Seine vorherige letzte Krankenkasse MUSS ihn unter Nachberechnung der Beiträge wieder versichern.

Eine private wird ihn auf keinen Fall nehmen. Auch muss er diesen "Fehlversuch" bei jedem neuen Antrag mitteilen.

Um bei den ganzen Antworten hier einfach mal auf den Punkt zu kommen:

Melde dich bei deiner Versicherung, dass du nun gesehen hast, dass der Vermittler (oder Berater oder was auch immer) eine von dir ihm gegenüber angezeigten Erkrankung nicht in den Antrag aufgenommen hat. Sie werden dann genauere Informationen dazu von dir verlangen, möglicherweise auch ein Attest vom Arzt. Dann werden Sie die entweder einen Vorschlag über einen Risikozuschlag unterbreiten oder vom Vertrag zurück treten. Wenn Sie einen RZ anbieten, kannst du diesen annehmen oder ablehnen, dann wird der Vertrag automatisch zu einem gesetzten Zeitpunkt beendet. Wenn die Versicherung vom Vertrag zurücktritt, musst du dich bei deiner Vorversicherung melden, die dich weiter versichern muss. Allerdings musst du dann auch die Beiträge dort nachzahlen.

Am besten machst du das erst mal und meldest dich dann wieder, wenn die Versicherung geantwortet hat. Alles andere wäre hier wildes Spekulieren.

Dafür war der Versicherungsberater bei mir und ist mit mir den Antragsbogen am PC durchgegangen.

Ich wage zu bezweifeln, dass der Herr ein Versicherungsberater war. Wohl ehr ein Vermittler.

Er sagte, wenn ich damit nicht regelmäßig zum Arzt müsste und nicht in nächster Zeit, dann sei es nicht schlimm.

FALSCH. Entscheidend ist was in der Krankenakte deiner Ärzte steht, denn in diese verlangt der Versicherer Einsicht im Leistungsfall. Gibt es hier Diskrepanzen zum Antrag wird das ein sehr heißes Eisen.

Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass die Versicherung meinen Vertrag kündigen kann und Geld von mir fordern kann, wenn ich etwas nicht angegeben habe.

Sie kann sogar vom Vertrag zurücktreten. Oder sie kann dir nachträglich Versicherungsschutz gewähren, dann musst du aber die Risikozuschläge für die verschwiegene Erkankung nachzahlen (das wäre das Best-Case-Szenario).

Was tue ich jetzt am besten?

Suche einen richtigen Berater (gegen Honorar) auf, der versucht Schadensbegrenzung zu betreiben.

nersd  31.12.2014, 11:47
Oder sie kann dir nachträglich Versicherungsschutz gewähren, dann musst du >>aber die Risikozuschläge für die verschwiegene Erkankung nachzahlen (das wäre >>das Best-Case-Szenario).

Das ist Unsinn. Die Versicherung wird keinen rückwirkenden RZ erheben (darf sie gar nicht), sondern nur für die Zukunft. Der kann allerdings auch höher ausfallen, als wenn man die Erkrankung von vorn herein angegeben hätte.

Suche einen richtigen Berater (gegen Honorar) auf, der versucht >>Schadensbegrenzung zu betreiben.

Noch größerer Unsinn. Was soll der Besonderes tun? Der wird die Versicherung informieren, was man auch freihändig allein tun können sollte ;) Es ist ein sehr schlechter Rat, dafür dann noch Geld zu bezahlen.

kevin1905  31.12.2014, 11:56
@nersd
Die Versicherung wird keinen rückwirkenden RZ erheben (darf sie gar nicht), sondern nur für die Zukunft.

Natürlich darf sie den Beitrag nachfordern der festgesetzt worden wäre, bei korrekter Risikobewertung. Der Fragesteller hat diesen verschwiegen.

DerHans  31.12.2014, 14:40
@kevin1905

Mit einer Neurodermitis bekommt er garantiert KEINE private Krankenversicherung.

Ich weiß, was diese für Kosten verursacht.