Risikozuschlag PKV gem. 41 VVG zurücknehmen?
Hallo zusammen,
meine PKV hat mit diesen Monat nachträglich einen Zuschlag von 10% auf den ambulanten Tarif erhoben, da ich nicht angegeben hatte, dass ich innerhalb von 5 Jahren vor Vertragsabschluss mal wegen Verspannungen beim Orthopäden war und mir Physiotherapie verschrieben lassen habe.
Nun hatte ich direkt beim Orthopäden einen Termin gemacht, dieser hat mir Beschwerdefreiheit attestiert und das Nichtbestehen der Verspannungen (BWS-Syndrom) in der Patientenakte festgeschrieben.
Diese Umstände liegen der PKV vor, die Sachbearbeiterin ist allerdings der Meinung, dass der Zuschlag dennoch erhoben werden kann.
Kann ich hier nun gem. Paragraph 41 VVG wieder auf den weiteren Verzicht des Risikozuschlages bestehen?
6 Antworten
Du kannst dies deiner KV mitteilen. Ob sie dir dann den Zuschlag erlässt, entscheidet die Versicherung selbst.
Der Versicherer hätte wegen "vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung" auch vom Vertrag zurück treten können.
Da du einmal Probleme hattest, können diese ja jederzeit wieder auftreten. Da ist ein Risikozuschlag berechtigt. Erst wenn du z.B. 3 Jahre beschwerdefrei warst, kannst du einen erneuten Antrag auf Aufhebung des Risikozuschlags stellen.
Noch mal.
Der Versicherer hätte auch vom Vertrag zurück treten können.
Das ist vielleicht eher was, wo sich Dein Berater drum zu kümmern hat.
Bei einigen versicherungen sind Verspannungen im Abfragezeitraum gar keine Erschwernis. Da Du aber bei ambulant 5 Jahre schreibst, scheint das irgendeine weniger gängige Gesellschaft zu sein.
Der Arzt hat Dir ja jetzt nur bestätigt, daß aktuell heute Beschwerdefreiheit besteht. Daß da mal was war, das kannst Du ja nicht wegdiskuzieren. Und das steht ja immer noch im Raum.
WEnn Du mein Kunde wärst, würde ich das versuchen, auf dem kleinen Dienstweg zu regeln... durchaus mit der Ausssicht, daß da was geht
Da es sich um eine subjektive Einschätzung handelt, zudem die Einschätzung ganz "frisch" vorgenommen wurde, kannst Du das nicht verlangen. Zudem ist 10% sehr human und mit Sicherheit angemessen.
Lass eine Zeit verstreichen, z.B. 12 Monate, und stellt Antrag aus herabsetzung/entfall des RZ.
Angemessen wegen Verspannungen, die jeder mal hat?
meine PKV hat mit diesen Monat nachträglich einen Zuschlag von 10% auf den ambulanten Tarif erhoben,....
Durch welchen Umstand hat der Versicherer Kenntnis darüber erlangt, dass deine Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet wurden?
Die Attestierung des Artzes erfolgte ja erst aufgrund der Prämienanpassung.
Aufgrund einer alten Diagnose in der Rechnung, die ich als absolut unerheblich betrachtet habe, musste ich die Patientenakte einreichen, in der noch Entsprechendes stand.
Bin dann extra nochmal zum Arzt, um mir Bestätigen zu lassen, dass diese „Erkrankung“ nicht mehr besteht.
Was du für unerheblich hältst, ist für den Versicherer ein Kostenfaktor, der vorher nicht kalkuliert werden konnte. BWS kann jederzeit wieder auftreten.
Die allermeisten Menschen haben irgendwann wohl mal leichte Verspannungen - deshalb habe ich es als nicht relevant angesehen.
Du bist aber im Antrag danach gefragt worden und hast eine Falschaussage getroffen. Hättest du das gleich angegeben, wäre die Entscheidung VIELLEICHT anders ausgefallen.
Du unterschreibst dafür, dass du für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich bist, selbst wenn ein Dritter diesen Antrag ausfüllt.
Darum geht es in dieser Fragestellung überhaupt nicht.
Du wirst aber nicht umhin kommen, und den Zuschlag zahlen. Oder du musst dir einen anderen Versicherer suchen. Ergebnis offen.
Doch.
Ursache und Wirkung. Du hast die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet (=Ursache). Nun erhältst du dafür die (finanzielle) Quittung (Wirkung). Und damit bist du noch gut bedient!
Bezug zur Fragestellung.
Aus Sicht des VR sind die gefahrerhöhenden Umstände nicht weggefallen.
Nach dem 41 VVG muss die den doch erlassen, ist ja dem Wortlaut nach keine Ermessensentscheidung