Risikozuschlag PKV gem. 41 VVG zurücknehmen?

6 Antworten

Du kannst dies deiner KV mitteilen. Ob sie dir dann den Zuschlag erlässt, entscheidet die Versicherung selbst.

Der Versicherer hätte wegen "vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung" auch vom Vertrag zurück treten können.

M1717422 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 10:23

Nach dem 41 VVG muss die den doch erlassen, ist ja dem Wortlaut nach keine Ermessensentscheidung

DerHans  19.04.2022, 10:28
@M1717422

Da du einmal Probleme hattest, können diese ja jederzeit wieder auftreten. Da ist ein Risikozuschlag berechtigt. Erst wenn du z.B. 3 Jahre beschwerdefrei warst, kannst du einen erneuten Antrag auf Aufhebung des Risikozuschlags stellen.

Noch mal.

 Der Versicherer hätte auch vom Vertrag zurück treten können.

Das ist vielleicht eher was, wo sich Dein Berater drum zu kümmern hat.

Bei einigen versicherungen sind Verspannungen im Abfragezeitraum gar keine Erschwernis. Da Du aber bei ambulant 5 Jahre schreibst, scheint das irgendeine weniger gängige Gesellschaft zu sein.

Der Arzt hat Dir ja jetzt nur bestätigt, daß aktuell heute Beschwerdefreiheit besteht. Daß da mal was war, das kannst Du ja nicht wegdiskuzieren. Und das steht ja immer noch im Raum.

WEnn Du mein Kunde wärst, würde ich das versuchen, auf dem kleinen Dienstweg zu regeln... durchaus mit der Ausssicht, daß da was geht

Da es sich um eine subjektive Einschätzung handelt, zudem die Einschätzung ganz "frisch" vorgenommen wurde, kannst Du das nicht verlangen. Zudem ist 10% sehr human und mit Sicherheit angemessen.
Lass eine Zeit verstreichen, z.B. 12 Monate, und stellt Antrag aus herabsetzung/entfall des RZ.

M1717422 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 10:31

Angemessen wegen Verspannungen, die jeder mal hat?

meine PKV hat mit diesen Monat nachträglich einen Zuschlag von 10% auf den ambulanten Tarif erhoben,....

Durch welchen Umstand hat der Versicherer Kenntnis darüber erlangt, dass deine Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet wurden?

Die Attestierung des Artzes erfolgte ja erst aufgrund der Prämienanpassung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
M1717422 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 10:27

Aufgrund einer alten Diagnose in der Rechnung, die ich als absolut unerheblich betrachtet habe, musste ich die Patientenakte einreichen, in der noch Entsprechendes stand.

Bin dann extra nochmal zum Arzt, um mir Bestätigen zu lassen, dass diese „Erkrankung“ nicht mehr besteht.

DerHans  19.04.2022, 10:30
@M1717422

Was du für unerheblich hältst, ist für den Versicherer ein Kostenfaktor, der vorher nicht kalkuliert werden konnte. BWS kann jederzeit wieder auftreten.

M1717422 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 10:37
@DerHans

Die allermeisten Menschen haben irgendwann wohl mal leichte Verspannungen - deshalb habe ich es als nicht relevant angesehen.

DerHans  19.04.2022, 10:39
@M1717422

Du bist aber im Antrag danach gefragt worden und hast eine Falschaussage getroffen. Hättest du das gleich angegeben, wäre die Entscheidung VIELLEICHT anders ausgefallen.

Du unterschreibst dafür, dass du für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich bist, selbst wenn ein Dritter diesen Antrag ausfüllt.

M1717422 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 10:44
@DerHans

Darum geht es in dieser Fragestellung überhaupt nicht.

DerHans  19.04.2022, 10:45
@M1717422

Du wirst aber nicht umhin kommen, und den Zuschlag zahlen. Oder du musst dir einen anderen Versicherer suchen. Ergebnis offen.

wattdennnu2  19.04.2022, 11:10
@M1717422

Doch.

Ursache und Wirkung. Du hast die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet (=Ursache). Nun erhältst du dafür die (finanzielle) Quittung (Wirkung). Und damit bist du noch gut bedient!

M1717422 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 11:19
@wattdennnu2

Bezug zur Fragestellung.

Aus Sicht des VR sind die gefahrerhöhenden Umstände nicht weggefallen.