Muss meine Mutter ihre Schwiegermutter pflegen?
Hallo, also folgendes ist der Fall, meine Oma hat mit meinem Papa in den 80er Jahren einen Übergabevertrag fürs Haus gemacht. Dabei steht auch drin das der Übernehmer(Papa) für Kost und Pflege der Oma aufkommen muss. Papa ist nun auch schon gestorben und nun muss meine Mama die Oma (Schwiegermutter) pflegen. Oma ist mit nichts zufrieden und mault nur rum. Den Übergabevertrag hat damals nur mein Papa unterschrieben. Oma hat noch eine Tochter. Kann meine Mama die Pflege verweigern, oder hat sie das nun seit Papas Tod "geerbt"?
8 Antworten
Wenn Ihre Mutter Ihren verstorbenen Vater beerbt hat, was ich annehme, hat sie auch die Pflegeverpflichtung "geerbt". Richtig sind aber die Antworten, die bestätigt haben, dass die Pflegeleistungen nicht notwenig persönlich zu erbringen sind, sondern auch durch einen Pflegedienst erfolgen können, der aber freilich auf Kosten Ihrer Mutter geht (denn das ist die Gegenleistung für das seinerzeit unentgeltlich übertragene Haus und die damit eingetretene "Beriche-rung" zunächst Ihres Vaters und jetzt Ihrer Mutter)
Dadurch, dass der genaue Wortlaut des - vermutlich seitenlangen - Vertrags nicht bekannt ist und die näheren Umstände unklar sind, ist es schwer, eine klare Antwort zu finden.
Deine Mutter ist Erbin deines Vaters. Folglich ist sie nun in der Position, für die Forderungen und Ansprüche an und von deinem Vater einstehen zu müssen/können. Also hat sie auch die Pflichten deines Vaters zu leisten. Also muss sie auch für die Verpflichtung aufkommen, für die Kost und Pflege seiner Mutter aufzukommen. Das bedeutet aber nicht, dass sie zwangsweise selbst die Person sein muss, die sich um sie kümmert. Besonders dann, wenn deine Oma ein Pflegefall ist, ist auch die Pflegekasse finanziell für sie mitverantwortlich. Außerdem gibt es auch andere Alternativen, als die Pflege durch Angehörige. Denkt doch einmal über eine Betreuung bei ihr zu Hause, ein Pflegeheim oder eine Wohngruppe nach. So werden die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt und es gibt dennoch keinen täglichen Zwist.
Falls jedoch schon dein verstorbener Vater als Eigentümer des Hauses im Grundbuch eingetragen ist, hat deine Mutter das Haus bereits geerbt.
Ist die Regelung aber testamentarisch, wie eigentlich erwartet, bedeutet dies, dass das Haus erst beim Tod einer Großmutter in das Eigentum deiner Mutter eingeht.
Eine klare Antwort auf deine Frage ist nicht möglich, da nicht alle Einzelheiten bekannt sind, jedoch kann die Situation der Pflege auf jeden Fall geändert werden, selbst, wenn deine Mutter für die Großmutter verantwortlich ist.
Quelle: pflegeleuchtturm.de/ratgeber/recht-und-anrecht
LG
DH für deinen ebenso sachlichen wie präzisen Kommentar :-)
Deine Mama soll einen Beratungstermin, bei einen Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren! Nur dieser Anwalt kann den kompletten Vertrag lesen und alle Einzelheiten erfragen!
Somit bekommt Deine Mama nur DA, die einzig richtige Auskunft!!!
Alles Gute
Sorry @Imager761 - ich kann leider nicht hellsehen, welche Klauseln in diesem Vertrag alle stehen! Du scheinst das ja zu können - Respekt!
Wie wir beide ganz sicher wissen, sind solche Verträge einige Seiten lang und nur wenn man sich in alle Einzelheiten einlesen kann, kann man diese Frage zuverlässig beantworten.
Die Gebühr für einen Beratungstermin, ist im Vorfeld verhandelbar und somit durchaus erschwinglich und für mein Verständnis besser angelegt, als im Internet mit wenigen Worten, eine allgemeine Frage zu formulieren!
Auf Deinen weiteren Einwand bezgl. UserMod, gehe ich hier nicht weiter ein! Es hat mit der eigentlichen Frage nichts zu tun! Aber schön, dass Du Dich mit den Richtlinien hier beschäftigst! So sollte es sein - Respekt! ;-)
Ich wünsche Dir einen schönen Tag
Dabei steht auch drin das der Übernehmer für Kost und Pflege der Oma aufkommen muss.
Das heisst nicht, dass der Übernehmer das persönlich machen muss! Ebenso gut kann er/sie einen Pflegedienst beauftragen und bezahlen!
Außerdem ist die Mutter nicht Vertragspartner.
Ich würde das sicherheitshalber mit einem Anwalt abklären, inwieweit deine Mutter an den Vertrag gebunden ist. UND ob die Bedingungen auch so ausgelegt werden kann, dass ein Pflegedienst die Pflege übernimmt.
Außerdem ist die Mutter nicht Vertragspartner.
Falsch. Als Erbin ist sie Rechtsnachfolgerin des Vertragspartners und hat dessen Pflichten zu leisten.
Daher vertragsgemäß nunmehr für ihren Mann für "Kost und Pflege der Oma" aufzukommen, was eben bezahlen, nicht persönlich zu erbringen bedeutet :-)
G imager761
Du kennst den Wortlaut gut, die Frage ist nur, da meine Mama nicht mit beim Notar war, sondern nur Papa muss sie das jetzt übernehmen, auch finanziell?
Ja muss sie. Als Erbin ihres Mannes hat sie nicht nur das Vermögen (Omas Haus), sondern eben auch Verbindlichkeiten (Pflegpflichtvereinbarung) des Erblassers als Rechtnachfolgerin übernommen :-O
G imager761
Unterstellt, deine Mutter hat das Erbe ihres verstorbenen Mannes, mithin dessen Pflegepflichtvereinbarung aus Hausübergabevertrag, nicht fristlgerecht und formal ausgeschlagen, übernimmt sie die Nachlassverbindlichkeit Pflegepflicht ihres Mannes. Das Haus der Pflegebedürftigen hat sie ja schliesslich bekommen :-O
Allerdings kann muss sie die Pflege nicht persönlich erbringen, sondern kann sie auch durch eine Fachkraft erledigen lassen, dessen Kosten sie dann allerdings zu tragen hat.
Die Tochter muss hier nichts beitragen, da sie schliesslich bei der Hausübergabe und damit wesentlichem Entzug des Vermögen eines zukünftigen Nachlasses der Pflegebedürftigen übergangen wurde.
G imager761
Die entscheidende Frage ist, wer als Eigentümer im Grundbuch steht, denn der Begriff "Übergabevertrag" ist etwas unscharf.
Ist das Dein verstorbener Vater, dann hat Deine Mutter das Haus bereits geerbt.
War das "nur" eine testamentarische Regelung, die erst beim Tod Deiner Grossmutter wirksam werden soll, dann träte Deine Mutter hier in die Rechte und Pflichten Deines Vaters ein, müsste also pflegen.
Letztlich geht es aber um den Wortlaut des "Übergabevertrages".
DH
Bei allem Respekt für die Antworten der anderen!
Aber keiner von uns, kann den genauen Wortlaut des Vertrages hier einsehen! Somit bleibt es überwiegend bei Vermutungen oder vielleicht eigenen Erfahrungen, aus ähnlichen Verträgen!
@ Frodos - Bitte such eine Person vor Ort auf und legt dort den Vertrag, zur genauen Erläuterung vor! Dann seit ihr auf der sicheren Seite!
Alles Gute
Man kann sein Geld auch verbrennen und aus der Asche lesen.
Wenn man als usermod keinen substatiierten Rat geben kann, sollte man die Richtlinie 3 der gf-policy beherzigen: http://www.gutefrage.net/policy :-O