Laptop zurückgeben bei Media Markt, Geld zurück

6 Antworten

Bei Pearl.de gibt es Gebläseunterlagen welche dein Notebook kühlen. Mit Rückgabe wird das nichts.....

WICHTIG: Für das Folgende übernehme ich keine Garantie, geschweige denn nehme ich sachliche Richtigkeit in Anspruch. Die Berufung auf Sätze dieser Antwort erfolgt auf eigene Gefahr. Dies ist keine profilierte Rechtsberatung, sondern eine Meinung!

Generell: Kommt drauf an wie lange du den Laptop jetzt schon benutzt. Ich würde es im Zweifelsfalle auf die Kulanz ankommen lassen und die Leute beim Kundenservice SEHR nett fragen und ihnen die Situation erklären. Etwas böser: Wenn die Leute bei einem Media Markt nein sagen gehst du halt zu einem anderen und fragst da nochmal.

Falls du minderjährig bist und den Laptop selber gekauft hast, können deine Eltern den Kaufvertrag auflösen, da dieser nur schwebend wirksam ist (§ 107 BGB - beschränkte Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen: §§ 2,106 BGB). Falls außerdem nur ein Elternteil den Vertrag für dich abgeschlossen hat, kann der andere Teil den Vertrag nachträglich ablehnen und so den Vertrag unwirksam machen (Kompliziert; § 1366 IV BGB)

Außerdem (exotisch) kannst du vom Vertrag zurücktreten nach §§ 437 N.2 Var.1, 434 I S.2 N.2, S.3 (usw. nicht so wichtig), wenn der Laptop als "Gaming-Laptop" beworben wurde, sich aber nicht dazu eignet. Ich halte einen Erfolg hier für unwahrscheinlich, weil "Gaming" recht undefiniert ist und auch Schrottspiele aus den 90er-Jahren Games sind. Du kannst aber auch dem Verkäufer/Support sagen, dass sich der Laptop nicht für die dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung - dem Spielen - eignet, was ein gesetzlich anerkannter Mangel ist.

(S. heißt Satz, N heißt Nummer, Var. heißt Variante und eine römische 1 (I) heißt Absatz)

Nein, wenn kein technischer Defekt oder anderer Mangel vorliegt, der unter die Gewährleistung fällt, gibt es keine Verpflichtung von Media-Markt, das Gerät zurückzunehmen.

Wenn die Ausstattung des Rechners (Grafikleistung) für Deine Anforderung (Spiele, aufwändige Grafik?) einfach nicht ausreichend ist, handelt es sich schlicht um einen Fehlkauf von Dir und Du hättest Dich besser vorher informieren sollen. Es sei denn, man hätte Dich falsch beraten (das wäre dann das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und eventuell doch ein Fall für Rücktritt (rückgabe)Wandlung (Tausch/Umtausch) oder Minderung (Preisnachlass), aber das nachzuweisen, ist natürlich sowieso schwierig.

Du kannst natürlich versuchen, das Gerät privat zu Geld zu machen, indem Du es verkaufst.

Wenn das Hitzeproblem erst mit der Zeit gekommen ist: da ist einfach nur der Kühler im Notebook verstaubt.

Rein rechtlich nicht. Warum auch? Der Rest ist Kulanz. Ich möchte aber bezweifeln, dass du ihn bei Mediamarkt getauscht bekommst. Was wollen die auch mit einem gebrauchten Laptop? Du kannst nur in den sauren Apfel beißen, das ungeliebte Laptop mit Verlust verkaufen, und dir dann etwas anständiges anschaffen.

Arda1903 
Beitragsersteller
 01.05.2014, 09:29

Dann hätte ich noch eine Frage, ich hab den Acer Aspire E1-571G und würde gerne eine andere Grafikkarte einbauen. Zurzeit hab ich die Nvidia GeForce 710M. Gibt es da irgendwelche Komplikationen?

Wiggum34  01.05.2014, 09:45
@Arda1903

In Notebook kann man die Grafikkarten nicht wechseln.

Arda1903 
Beitragsersteller
 01.05.2014, 09:25

Hmm : / da hast du wohl recht, danke für die Antwort