Nachbarhaus an unser Haus gebaut, nach Verkauf oder bauliche Veränderung Genehmigung erforderlich?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich kann Dir da das Bauordnungsamt in Deinem Kreis Auskunft geben. Bei uns ist das so...

Wird der Altbau abgerissen bis 1,5m über Boden, also ein Stück stehen lassen, kann der Eigentümer da zunächst wieder darauf bauen. Reißt er ganz ab, muß er die einschlägigen Vorschriften beachten und einen Mindestabstand einhalten.

Außnahmen bilden da nur Garagen. Wenn aber einer der Anreiner irgendwelche Vorbehalte hat, wird der dazu gefragt und kann Einspruch erheben, der durch das Bauordnungsamt geprüft wird. Unter Umständen muß dann anders gebaut werden.

Wenn der neue Besitzer also eine Baugenehmigung einreicht, bekommst Du Info vom Bauordnungsamt und kannst ca 4 Wochen lang die Pläne und das Baugesuch einsehen. Mit entsprechender Frist müssen dann auch die begründeten Einwände erfolgen.

Leider ist es von Stadt zu Stadt, von Landkreis zu Landkreis und Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich, daß Dir wirklich nur das zuständige Bauamt weiterhelfen kann.

EddiR  25.01.2019, 13:03

Danke für den Stern!

Die örtlich zuständige Baubehörde wird Dir Auskunft erteilen können. Nur wenn bis dato Grenzbebauung zulässig war , wird sie allein schon ob der Grundstücksgröße wohl auch zukünftig wieder möglich sein.

Oezi89 
Beitragsersteller
 23.01.2019, 20:43

Ja möglich wird es bestimmt sein weil es ja bisher auch so war aber im Falle eines Neubaus müsst man sich doch eine Genehmigung holen von dem Besitzer man kann es doch nicht einfach ran bauen oder ?

BrownKnight  23.01.2019, 20:46
@Oezi89

Doch.

wilees  23.01.2019, 21:02
@Oezi89

Dein Einverständnis ist sicherlich nicht von Nöten, wenn gemäß Bebauungsplan "geschlossene" Bebauung vorgesehen ist.

Hallo.

Das alte Haus ist länger da, also Bestandschutz.

Aber du kannst das bei der Gemeinde, Stadt nachsehen lassen was da für Auflagen sind.

Grenzbebauung außer Garagen sind normal nur bis 9 mtr. lang erlaubt. Also muss hier was anderes vorliegen.

Die "Hütte" als Bestandschutz. oder mit Grenzbebauung. Beim Bauamt können die das nachsehen./Erfahren.

Mit Gruß

Bley 1914

Für die alte "Hütte" gilt Bestandschutz. Wenn er nun abreisst und neu baut, dann braucht er in der Regel deine Unterschrift, weil der neue Bau neuen Regeln unterliegt, es sei denn, der Bebauungsplan verpflichtet zum Anbau.

Was hast du gegen einen neuen Anbau? Der nasse Fleck wird dann garantiert verschwinden und zumindest die angebaute Seite ist dann auch noch wärmegedämmt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So ganz pauschal würde ich auch sagen, dass der neue Besitzer an dieser Stelle sogar neu bauen dürfte. Natürlich muss er dann für Schäden haften, die während der Bauphase an Ihrem Haus entstehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung