Nachbarhaus an unser Haus gebaut, nach Verkauf oder bauliche Veränderung Genehmigung erforderlich?
Hallo zusammen, hat evtl. Jemand von euch mit folgender Sachlage oder einer ähnlichen Erfahrung?
Meine Frau und ich haben vor 2 Jahren ein Mehrfamilienhaus erworben, direkt an unser Haus ist an einer Seite ein kleines ganz altes Haus direkt an unser Haus ran gebaut worden so ca. 1900 oder später, evtl. Wurde auch unser Haus damals daran gebaut. Jedenfalls steht das kleine Haus auf einem ca. 150-200 Quadratmeter Grundstück und ist ziemlich runter gekommen. Jetzt steht das Haus zum Verkauf. Nun mein Frage, im Falle eines Abriss und Neubau ist der neue Besitzer verpflichtet sich eine Genehmigung von mir einzuholen wenn er sein neues Haus direkt an unsers bauen möchte oder ähnliches? Was habe ich sonst für rechte wenn der neue Besitzer, große bauliche Veränderungen vor hat am Haus was an unserm ist?
Ich möchte nämlich nicht dass das Haus an unsers direkt dran ist!
Ich habe nämlich bereits im Haus ein nassen Fleck an der Wand was von ihm kommen muss da von uns dort absolut nichts an Leitungen lang geht. Bevor noch andere Probleme Entstehen oder weitere hinzukommen, würde ich gern dem neuen Besitzer keine Erlaubnis dafür erteilen. Das Problem mit der feuchten Stelle wurde mit dem aktuellen Besitzer besprochen aber ohne wirkliches Ergebnis, der letzte stand war, sollte der Fleck Größer oder schlimmer werden, würde ich ein Gutachter hin zu ziehen, da er selbst ja kein Schaden findet bei sich.
Über hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar!
6 Antworten
Grundsätzlich kann Dir da das Bauordnungsamt in Deinem Kreis Auskunft geben. Bei uns ist das so...
Wird der Altbau abgerissen bis 1,5m über Boden, also ein Stück stehen lassen, kann der Eigentümer da zunächst wieder darauf bauen. Reißt er ganz ab, muß er die einschlägigen Vorschriften beachten und einen Mindestabstand einhalten.
Außnahmen bilden da nur Garagen. Wenn aber einer der Anreiner irgendwelche Vorbehalte hat, wird der dazu gefragt und kann Einspruch erheben, der durch das Bauordnungsamt geprüft wird. Unter Umständen muß dann anders gebaut werden.
Wenn der neue Besitzer also eine Baugenehmigung einreicht, bekommst Du Info vom Bauordnungsamt und kannst ca 4 Wochen lang die Pläne und das Baugesuch einsehen. Mit entsprechender Frist müssen dann auch die begründeten Einwände erfolgen.
Leider ist es von Stadt zu Stadt, von Landkreis zu Landkreis und Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich, daß Dir wirklich nur das zuständige Bauamt weiterhelfen kann.
Danke für den Stern!
Die örtlich zuständige Baubehörde wird Dir Auskunft erteilen können. Nur wenn bis dato Grenzbebauung zulässig war , wird sie allein schon ob der Grundstücksgröße wohl auch zukünftig wieder möglich sein.
Hallo.
Das alte Haus ist länger da, also Bestandschutz.
Aber du kannst das bei der Gemeinde, Stadt nachsehen lassen was da für Auflagen sind.
Grenzbebauung außer Garagen sind normal nur bis 9 mtr. lang erlaubt. Also muss hier was anderes vorliegen.
Die "Hütte" als Bestandschutz. oder mit Grenzbebauung. Beim Bauamt können die das nachsehen./Erfahren.
Mit Gruß
Bley 1914
Für die alte "Hütte" gilt Bestandschutz. Wenn er nun abreisst und neu baut, dann braucht er in der Regel deine Unterschrift, weil der neue Bau neuen Regeln unterliegt, es sei denn, der Bebauungsplan verpflichtet zum Anbau.
Was hast du gegen einen neuen Anbau? Der nasse Fleck wird dann garantiert verschwinden und zumindest die angebaute Seite ist dann auch noch wärmegedämmt!
So ganz pauschal würde ich auch sagen, dass der neue Besitzer an dieser Stelle sogar neu bauen dürfte. Natürlich muss er dann für Schäden haften, die während der Bauphase an Ihrem Haus entstehen.
Ja möglich wird es bestimmt sein weil es ja bisher auch so war aber im Falle eines Neubaus müsst man sich doch eine Genehmigung holen von dem Besitzer man kann es doch nicht einfach ran bauen oder ?