Darf man als Erwachsener mit einer Minderjährigen schlafen?
z.B wenn der Junge 18 ist und seine Freundin 17 ? Und was ist wenn der Mann 45 ist und seine Freundin 17 ist ?
PS: ich meine Ja aber eine Freundin Nein. Also wer hat Recht
14 Antworten
KONKRET ZU DEINER FRAGE
- 18 und 17 ist erlaubt.
- 45 und 17 ist erlaubt.
ALLGEMEIN
- Ob sexuelle Handlungen zwischen zwei Personen erlaubt sind, hängt vom Alter der beiden beteiligten Personen ab. Für Petting gilt dabei das gleiche wie für Sex.
- Man kann daher keine generelle Antwort auf Deine Frage geben, sondern nur in Tabellenform. Eine leicht zu verstehende Übersicht findest Du hier: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
- Bei der Regelung zum Alter geht es vorrangig darum, den jüngeren von beiden zu beschützen -- und zwar vor Ausnutzung seiner geringeren Reife. Man unterstellt also (überwiegend zu recht), dass die Reife und Fähigkeit zum einvernehmlichen Sexualkontakt während der Pubertär sprunghaft ansteigt und ältere Teilnehmer grundsätzlich überlegen sind. Sie könnten den jüngeren durch Druck, Erwartungshaltung, täuschende Argumentationen überreden, Sex zu haben, den sie realistisch betrachtet vielleicht nicht wollen würden, wenn sie alle Folgen übersehen könnten.
- Wenn sie 17 und er 45 ist und er nicht Schutzbefohlener, Vorgesetzter, Ausbilder ist und keine Zwangslage ausnutzt und keine Druckmittel hat oder Vorteile bietet (Belohung, Entgelt, Beförderung, bessere Noten, Gehalt, ...), dann ist eine Beziehung und Sexualität erlaubt, solange er nicht ihre verminderte Reife und fehlende Eignung zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
- Ich rate ganz nachdrücklich von solchen Beziehungen ab, da wirklich ausnahmslos ein Missverhältnis der Reife vorliegt und es einfach abgrundtief unmoralisch ist. So etwas sollte ein 45-jähriger Mann niemals nötig haben und niemals mit seiner Würde vereinbaren können.
Alter Spruch unter Juristen:
Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz
Beides ist legal, falls keiner der folgenden Ausschlußgründe vorliegt:
- StGB §174 (1) Nr. 2: Die Minderjährige ist dem Erwachsenen "zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet" und die aus dieser Beziehung entstehende Abhängigkeit wird augenutzt.
Beispiele: Der Lehrer mit "6 oder Sex" oder der Chef / Ausbider "Du bläst oder Du fliegst"
- StGB §174 (1) Nr 3: Die Minderjähre ist der "leibliche oder rechtliche Abkömmling" des Erwachsenen, "seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,"
Kurz: Finger weg von (Stief)Kindern!
- StGB §174 (2) Nr. 2: Die Minderjährige steht mit einer "Einrichtung in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung" dienst und der Erachsene nutzt seine Stellung in dieser Einrichtung aus.
Beispiel; Heimleiter / - mitarbeiter in einem Jugendheim
-
StGB §182 (1): Der Erwachsene nutzt eine Zwangslage der Minderjährigen aus
-
StGB §182 (2): Der Erachsene zahlt Geld für sexuelle Handlungen
Ansonsten ist es egal, ob die 17jährige mit einem 18jährigen, einem 45jährigen oder einem 99jährigen S*x hat.
ab 16 traut man dem Teenager die alleinige Entscheidung zu und dieser darf schlafen, mit wem er möchte. Von 14 bis 16 nimmt der Gesetzgeber eine eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit des jungen Menschen an, weshalb seine Erziehungsberechtigten theoretisch ihre Zustimmung geben müssten. Ist diese nicht vorhanden, dann macht sich ein erwachsener Strafbar, wenn er sexuelle Handlungen vornimmt, auch wenn diese mit Zustimmung des Teenagers erfolgen.
Alles unter 14 ist definitiv strafbar für Erwachsene ohne sonstige Einschränkungen,
Die Altersgrenze wurde unter bestimmten Bedingungen angehoben, siehe dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Jugendlichen
sowie § 182 StGB
wie in der Antwort angedeutet, ist das die ehemalige Gesetzgebung...die Neufassung als URL darunter....und...theoretisch bedeutet, dass die Praxis eine andere war....
Hallo Thorbenlun,
in beiden Fällen ist es ohne gesetzliche Einschränckungen erlaubt.
Lg. Widde1985
Um welches Land handelt es sich Deutschland, Österreich oder Schweiz? Ich denke das ist in den Ländern verschieden geregelt.
Deutschland
Woher nimmst du denn die Aussage, dass die Eltern zustimmen müssten?
Dem ist nicht so.