Eheliches Kind aber vom anderen Erzeuger
Hallo hoffe ihr könnt mir helfen?
Ich habe im Januar ein Mädel bekommen,es ist aber nicht von meinem Mann! Ich erkläre es euch von anfang :-) Mein Mann und ich waren von November 2008 bis Juli 2009 getrennt jeder hatte seine eigene Wohnung und so,in dieser Zeit hatten wir beide eine beiläufige Beziehung,haben aber in der zeit gemerkt das der Ehepartner doch das wichtigste im Leben des anderen ist,ich bin aber in der zeit von meiner beziehung schwanger geworden :-( wie das leben so spielt wenn es zu diesemm zeitpunkt nicht meinen mann und meinen vater gegeben hätte wäre mein Gold engel heute nicht auf der Welt.Habe mich dann entschieden ich bekomme die kleine aber mit meinem mann! Habe aber in der ganzen zeit dem erzeuger angeboten das er die Vaterschaft annerkennen kann wenn er das möchte?Er hatte sich bis zur geburt nicht wirklich geäussert,ausser ich kann und will eh nicht zahlen :-( und er wüsste was er für rechte hätte. nun meldet er sich sporadisch alle paar wochen und will die kleine sehen da leidet natürlich unser Familien Leben ein wenig drunter da wir noch zwei kinder im alter von 11 und 9 jahren haben und die jedes mal angst haben er würde die kleine mit nehmen ton der kinder klauen! jetzt war wieder so ein tag kann ich freitag abend mal nach MEINER Tochter schauen? er will nur rechte haben aber keine pflichten,was kann ich machen??? bitte helft mir
13 Antworten
hi ist ein schweres thema wenn sie nicht möchten das er das kind sehen soll kann das nur vor gericht geklärt werden aber wenn es ihnen egal ist das er ihre tochter sieht und nur wollen das ihre famiele darunter nicht leidet sprechen sie mit ihm termine ein damit er an den tagen das kind sehen kann.
Geh zum Jugendami und lass Dich beraten die wissen da besser Bescheid. Normalerweise kann Dein Ehemann die Vaterschaft abstreiten und dann wird bei ihm und von dem möglichen Vater (nennt sich leider so) ein vaterschaftstest gemacht und dann hast Du schwarz auf weiß das er der Vater ist und er muß zahlen, wenn Du das nicht willst weil Dein Mann Dein Goldstück genauso wir Eure anderen beiden Kinder liebt und auch anerkennt würde ich dem leiblichen Vater das Kind nicht mehr geben. Er hat dann nämlich ohne die anerkannte Vaterschaft keine Rechte an dem Kind da das Kind rein rechtlich ja das Kind von Deinem Mann bzw. ein eheliches Kind ist und Euren beiden anderen Kindern vor dem Gesetz gleich sind. Aber so Väter liebe ich: Spass mit einer Frau haben wollen, ein Kind zeugen aber keine Pflichten eingehen wollen aber angebliche Rechte einfordern so geht das nicht. Lass Dich echt beim Jugendamt beraten. Du kannst übrigens super stolz auf Deinem Mann sein, pflege ihn gut denn auch er ist ein seltenes Goldstück.
Genau so ist es, gut formuliert!
Oh ja mein Mann ist schon was besonderes und er liebt die kleine genauso wie die großen!Danke schön
Also im Augenblick hat er überhaupt keine Rechte. Offiziell ist dein Ehemann der Vater, der biologische Vater kann nix beweisen und auch nix erzwingen. Fullstop. In der Ehe geborene Kinder bekommen immer den Ehemann zugeschlagen, das gilt sogar noch 10 Monate nach der Scheidung. Lies mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaft#Deutsches_Recht
Danke schön ihr seid mir echt ne Hilfe!
, . ? ! wir sind die Satzzeichen
Was ich Deinem Wirrwar entnehme: Der Vater will nicht zahlen, aber das Kind sehen und manipulieren? So einfach ist das nicht: Wer Rechte hat, hat auch Pflichten - und umgekehrt.
Hole Dir Hilfe beim Jugendamt und lass notfalls das Umgangsrecht ausschließen.
Der Vater hat nicht nur Rechte, er hat auch Pflichten. Rein rechtlich ist das Kind ehelich und solange keine andere Vaterschaft festgestellt wurde und das Kind in einer Ehe geboren wurde, bleibt es ein eheliches KInd und er hat keinerlei Rechte. Er kann natürlich über ein Gericht in einer Vaterschafts-Feststellungs-Klage erreichen, dass von Gerichts wegen ein Vaterschaftstest angeordnet wird. Diesen Test könnte er aber auch freiwillig, ohne gerichtliche Anordnung machen lassen, lediglich Dein Einverständnis ist erforderlich. Wird der "Erzeuger" dann als Vater festgestellt, allerdings mit allen Rechten UND Pflichten, wäre er auch unterhaltspflichtig. Es ist eigentlich nicht in Ordnung, aber wenn, wie Du sagst, er sich ohnehin nur sporadisch meldet und Euer Familienleben darunter leidet, solltest Du ihm vll. die Kleine einfach nicht mitgeben. Rein rechtlich ist sie erst einmal ehelich, solange bis der "Erzeuger" etwas unternimmt. So könnte er zeigen, wieviel ihm wirklich an seiner Tochter liegt und vor allem würde er dann - zwangsläufig- anerkennen müssen, dass er als Vater nicht nur Rechte hat (die er ja lt. eigener Aussage kennt) sondern auch Pflichten (die ihm offensichtlich noch nahe gebracht werden müssten) und diesen dann auch nachkommen.