Anzeige wegen Klingelstreich? Geht das?
Hallo,
Meine Freunde und ich(M 14) kamen auf die dumme Idee, wieder bei einem aggressiven Mann zu klingen. Also klingelte einer aus der Gruppe (es war gegen 15 Uhr).Mein Kollege und ich beobacht dies nur, da wir wussten das er meiner Meinung nach überreagiert . Der Mann kam darauf hin raus und wartete. Der Kollege und sein Kumpel sind dann mit dem Fahrrad an ihm vorbei gefahren. Der Mann HIELT den einen Fest und wollte sein Handy haben. Wir entfernen uns. Der Junge musste anscheinend unsere Namen usw. aufschreiben und die Polizei kam. Wir sind aus Angst weggefahren. WICHTIGE INFO: Vor einem Jahr hatte ich dort mal geklingelt.
DIE FRAGE:
Wird jetzt was auf uns zu kommen. Wegen Lärmbelästigung oder so?Wenn ja was?
8 Antworten
Ja wiegesagt je nach Vorwurf, wenn der Vorwurf "Klingelstreich" lautet wird die Polizei sich definitiv nicht die Mühe machen eine Anzeige zu schreiben.
Das ist ein Dummer jungen Streich, der so nicht strafbar ist.
Lass es einfach in Zukunft bleiben. Und wenn ihr unbedingt Klingelmäuschen spielen müsst, macht es halt immer bei unterschiedlichen Leuten. Und nicht unbedingt zu nachtschlafenden Zeiten.
Beeinflusst ihr merklich die Lebensqualität eines Menschen mit dem Unsinn, kann es in den strafbewehrten Bereich abrutschen.
Nein, Klingeln ist in Deutschland doch nicht strafbar.
Nein.Es isst ja keine Straftat
Sterbe gerade vor lachen -.-
Nein da kommt nichts keine Angst. Das wird alleine schon daran scheitern, dass dieser Grund zu keiner Anzeige kommen kann und ihr mit 14 noch nicht voll Strafmündig seid. Falls es doch aus unerklärlichen Gründen zu einer Anzeige kommen könnte, wird diese zu 100% fallen gelassen.
Anzeigen kann man immer und jederzeit. Und je nach Vorwurf muss die Polizei der Anzeige auch nachgehen und ermitteln. Von diesem Ergebnis hängt ab ob die SA einstellt oder anklagt.
In Deutschland ist man erst ab 18 Jahren voll strafmündig. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind noch nichtstrafmündig Quelle: Lexikon
Es gilt Jugendstrafrecht aber es kommt zumindest mal zu einer Verhandlung im Falle einer Straftat.
Mit 14 ist man Strafmündig. nicht voll geschäftsfähig aber strafmündig
Ja wiegesagt je nach Vorwurf, wenn der Vorwurf "Klingelstreich" lautet wird die Polizei sich definitiv nicht die Mühe machen eine Anzeige zu schreiben.
Hat es keinen Hunger?