Recht auf Werkstattwagen nach Unfall?
Mein Auto steht aufgrund eines Unfalls in der Werkstatt.
Habe ich ein Recht auf einen übergangswagen, der mir gestellt wird? Ich bin berufstätig und Pendel mehrere km in der Woche
5 Antworten
Kommt drauf an, würden die Juristen schreiben. Ich habe hier gelesen:
Wenn Dein Kaskovertrag eine Werkstattbindung vereinbart hat, dann bekommst Du wohl auch einen Ersatzwagen. Das muss man mit dem Versicherer dann absprechen.
Wenn der andere Schuld ist, würde ich mir sofort einen Rechtsanwalt nehmen, weil den die gegenerische Versicherung bezahlen muss. Der holt für dich alles raus, was rauszuholen ist und du hast keinen Schreibkram damit. Der sagt dir auch, dass du dir während der Rep. ein Mietauto eine Nummer kleiner als deines nehmen darfst.
Eigentlich gibt es haufenweise Fachartikel dazu im Internet. Was ich weiß:
Wenn du Schuld am Unfall hast steht dir selbstverständlich kein Werkstattwagen zu, außer das gehört zum Service der Werkstatt (selten).
Wenn du den Unfall nicht verursacht hast, sondern jemand anders die Schuld hat, kannst du dir meines Wissens den Mietwagen nehmen und die Kosten beim Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen. Wie das aber rechtlich genau aussieht bzw. was das maximal kosten darfweiß ich nicht da musst du selber noch recherchieren
Setze dich mit der Versicherung des Unfallgegners und/oder mit deiner eigenen Versicherung in Verbindung und frage nach. Ich an deiner Stelle für mir kein Auto mieten, ohne vorher geklärt zu haben, wer die Kosten trägt. Ich würde mich auch nicht auf Aussagen von Fremden im Internet verlassen. Das könnte teuer werden. Alles Gute!
Wenn Du diesen Unfall nicht verursacht hast steht Dir auch die Nutzung eines gleichwertigen Mietwagens für die Reparaturdauer zu oder kannst Dir den Nutzungsausfall auch auszahlen lassen.
Ist es eigentlich so schwer sinnvolle Sätze zu bilden?
Ist Dir Jemand aufgefahren oder Du Jemanden? Musstest Du die 35,-€ zahlen oder der Andere? Wer bezahlt die Werkstatt für die Reparatur Deines Wagens? Ist dies evtl nur eine Lappalie wenn nur ein Bußgeld bezahlt werden musste?
Auffahrunfall, Bußgeld von 35€ und die Sache ist vom Tisch.
Demnach steht mir keiner zu?