Kfz-Unfall: Bargeld statt Reparatur?

9 Antworten

laut der Werkstatt meines Vertrauens

interessiert nicht !

Der tatsächlich entstandene Schaden wird ersetzt abzüglich der nicht angefallenen MwSt. Und diesen ermittelt notfalls ein Gutachter.

Man kann einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen bei der Versicherung einreichen. Diese wird dann die Summe (ohne MWSt) erstatten.

rockinrobin 
Beitragsersteller
 22.04.2013, 15:16

Aber der Kostenvoranschlag kostet ja auch was. Wird diese Kosten auch von der Versicherung übernommen? Kann mir vorstellen das es nach Absprache abläuft...

SaVer79  22.04.2013, 15:19
@rockinrobin

Man sollte sich zunächst mal an die Versicherung wenden und das mit denen abstimmen. Vielleicht schicken die ja auch einen Gutachter und wenn die Summe dann in etwa mit der von der Werkstatt genannten übereinstimmt, dann ist es ja okay

Wenn Bargeld gefordert wird dann höchstens in privater Vereinigung ohne Versicherungsmeldung.

Hey, mein Freund hatte vor kurzem einen Wildunfall, bei dem seine komplette Front hinüber war. Die Versicherung kam aber dann auf uns zu und hat gefragt, ob wir das Geld möchten oder die Reperatur gezahlt bekommen wollen. Da wir zum Glück noch eine Front herumliegen hatten, haben wir das Geld bekommen ;) Ich weiß aber nicht, wie das ist, wenn eine andere Person in den Unfall mitverwickelt ist..

Bei mir hat die Werkstatt in ähnlichem Fall keinen cent für den Kostenvoranschlag genommen - obwohl ich gesagt hatte, dass ich es nicht reparieren lassen - sowas sollte bei bekannten Kunden Service sein: Der MEister ruckelt einmal an den Teilen, sieht drüber und schreibt 10 min am PC. Die scheinen ja gleich gesehen zu haben, dass nichts Wesentliches an Spur oder Karosse ist. Wenn sie halt 50 Euro für den Voranschlag verlangen - dann ist halt so.

DAs kannst du machen - Den voranschlag zur VErsicherung einreichen - in der Regel akzeptieren sie das, da es sich die Fach-Werkstätten nicht leisten können es sich mit den VErsicherungen durch Gefälligkeits-Rechnungen zu verscherzen. Die VErsicherung fragt dann nur noch: Reparieren oder nicht - und zahlen den Betrag. Natürlich können sie einen Gutachter schicken - aber das kann Dir ja egal sein!