Recht auf Privatsphäre trotz Gemeinschaftsnutzgarten

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Wenn die Mitbewohner tatsächlich mehrmals pro Woche vor dem Schlafzimmer grillen, so muss der Vermieter informiert werden.Hier hat auch die Tochter des Vermieters keine Sonderrechte. Grillen ist in Mehrfamilienhäusern höchstens alle 14 Tage erlaubt.Dies ist in vielen Rechtsprechungen belegt. Der Vermieter muss die Mieter ( auch wenn es seine Tochter ist) darauf ansprechen und sie gegebenenfalls abmahnen, wenn sie ihr Verhalten nicht ändern. Der ständige Aufenthalt vor der Wohnung kann als Belästigung gewertet werden und ist Mietrechtlich nicht zumutbar. Ein Gemeinschaftsgarten steht der Gemeinschaft uneingeschränkt zur Verfügung, dessen Nutzung darf aber nicht zur negativen Beeinträchtigung der Wohnqualität der anderen Mitbewohner führen.Aufgrund Ihrer Schilderungen ist es wohl aus räumlichen Gegebenheiten durchaus möglich, dass die werte Dame ihr Freizeitdomizil durchaus ohne Qualitätsverlust verlagern kann, es besteht keinerlei Notwendigkeit Sie vor Ihrer Wohnung zu belagern. Mietminderung wäre hier falsch ( Sie müssen mit hohen Folgekosten für sich rechnen ) und sicherlich nicht durchsetzbar. Reden Sie mit dem Vermieter mit dem Hinweis auf die hier genannten Argumente - er muss hier handeln. Handelt er nicht klagen Sie oder suchen Sie sich eine neue Wohnung.

Gemeinschatsgarten ist Garten, den alle nach belieben nutzen können. Fristlos niemals, du kannst den Garten ja auch nutzen, es wird ja überhaupt keine Recht oder Pflicht aus dem Mietvertrag berührt. Sie dürfen rein, genau wie du und sie tun es, evt kannst du wegen Nachbarschaftsrechten was machen, nur 3 mal Grillen pro Saison oder so, da mag es was geben.

Würd ich mir aber überlegen, ers der Vermiete, man kann den Mieter schon arg stressen mit etwas Kreativität.

burzele 
Beitragsersteller
 27.06.2010, 14:26

Es geht nicht darum, dass sie den Garten benutzen, es geht darum, dass sie weiter weg gehen, so dass ich wieder Privatsphäre habe. Stell Dir mal vor, Dir würde den ganzen Tag jmd. mit knapp 5m Abstand auf der Pelle hocken und du dürftest ständig den Grillgestank überall in der Wohnung haben und dir dummes Gelabber unfreiwilligerweise anhören. Das wäre einfach zu verhindern wenn die 10 m hinter den Busch gehen würden. Die anderen Nachbarn machen das auch so. Mit denen hab ich ein super Verhältnis.

Mangar  27.06.2010, 14:29
@burzele

Ja ich verstehe dich schon, aber ich denke, dass du ausser zu Reden und auf guten Willen zu hoffen, wenig Möglichkeiten hast. Wegen dem Grillen hal vielleicht, da gab es mal was, aber du kannst dadurch nicht kündigen, nur das Grillen ihnen untersagen.

Ich finde es wichtig, ZUERST einmal direkt das Gespräch mit den Beteiligten zu suchen-ohne Vorwürfe und freundlich genau das ansprechen, was du hier schreibst....gerade da sind oft erstaunliche Resultate zu verbuchen,denn wenn du über deine Empfindungen spricht, verstehen sie es eventuell sogar? "Hinter dem Rücken" beim Vermieter/Vater über sie zu Maulen führt doch nur zu Unmut oder Terror,also verfeindete Nachbarschaft kann echt Horror sein...sich beschweren gehen sollte wirklich nur die letzte Möglichkeit sein, wenn die Betroffenen stur und uneinsichtig bleiben.

laut deinem sachverhalt verstößt die tochter gegen keinerlei rechte, deshalb kannst du sie nicht von der (ordnungsgemäßen) nutzung des gartens abhalten. kündigen kannst du nur fristgerecht nach 3 monaten. wäre es vllt möglich, dass du den grillplatz weiter nach hinten verlegst und diesen durch einen lärm-/sichtschutz abtrennst?

Immer nur "hätte, wärst, hätte" manmanman! Habe genau das gleiche Problem, bin in die ebenerdige Wohnung mit Gemeinschaftsgarten eingezogen-unter der Voraussetzung das ich den Garten direkt vor meiner Wohnung nutzen kann. Aussage vom Vermieter und vom Vormieter war, " In dem Stück Garten vor der Wohnung habe noch nie jemand gegrillt oder anderweitig eine Gartennutzung vorgenommen und man könne da sogar Beete anlegen und den Garten nach eigenen Vorstellungen nutzen"- und das unter Zeugen! Nun habe ich dort Beete angelegt, eine Gartenhütte (nach Genehmigungsanfrage beim Vermieter) aufgestellt den Rasen und die Hecke neu gestilt! und nu? sitzt der Mensch aus der obersten Etage in meinem Garten und ich kann nichts machen. Und 5m wäre ja noch in Ordnung, bei mir sinds keine 3m direkt vor dem Wohnzimmer (andere Seite vom Haus ist der frei). Gespräche mit dem Mieter und dem Vermieter gleich Fehlanzeige. Nun ist seit nem halben Jahr Krieg, und ich bin der Überzeugung ich habe den längeren Atem. In jeden gescheiten Garten gehört ein Komposter, und der steht jetzt direkt neben den Baumarktsitzmöbeln von meinem "besten" Nachbarn! "hätte, wärste, wenn und aber" ich find alles bissl frech und dreist!!!!!!!