Schadenersatz - Berechnung an den Verursacher mit oder ohne UST?

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Die Frage ist besser und im Prinzip auch komplizierter, als sie sich zuerst anhört.

Nur noch mal um sicher zu sein:

  • Eure Ware wurde auf dem Transport beschädigt.

  • Sie mußte zurück in den Betrieb. Wurde dort in Ordnung gebracht und dann nu ausgeliefert.

  • Den Rücktransport erledigte ein anderes Transportunternehmen, als das, was den Schaden verursachte.

  • von dem nun Transportunternehmn (können ggf. auch zwei sein), wurden der Rücktransport und der neue hintransport berechnet.

Wenn sich das etwa so abgespilt hat, berechnet ihr ohne Umsatzsteuer. Es fehlt gegenüber dem Transportunternehmen, was de Schaden verursachte am Leistungstausch.

Die zahlen nur, was Euch an zusätzlichem Aufwand entstand.

Also ohne Umsatzsteuer abrechnen.

einhornhaus 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 15:52

Es hat sich nicht ganz so abgespielt: Zeile 1 und 2 ist richtig: der Rücktransport erfolgt vom gleichen Spediteur der den Schaden verursacht (Warum ist das wichtig?). Der Rücktransport wird nicht in Rechnung gestellt. Der erneute Hintransport wird nicht in Rechnung gestellt. in der USTR Zu § 1 USTG unter 3. Schadensersatz finden wir 2 gegenläufige Aussagen und wissen nicht was auf uns zutrifft.

wfwbinder  11.10.2010, 17:41
@einhornhaus

Also ist die Zahlung nicht für den Transport, sondrn für Leistungen an der Ware?

Dann gilt Satz 5 der Vorschift die Du ansprichst, also dann Umsatzsteuer, weil eben ein Leistungestausch vorliegt, denn ihr leistet an den Schädiger die Wiederherstellung.

Das ist eine Leistung an den Schädiger, obwohl der Euch die widerherstellung schuldet.

Echter Schadensersatz ist nicht umsatzsteuerbar, da der Leistungsaustausch fehlt, d.h. es fällt keine Umsatzsteuer an.

Abschnitt 3 USt-Richtline:

(1) 1 Im Falle einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch. 2 Der Schadensersatz wird nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden und seine Folgen einzustehen hat. 3 Echter Schadensersatz ist insbesondere gegeben bei Schadensbeseitigung durch den Schädiger oder durch einen von ihm beauftragten selbständigen Erfüllungsgehilfen, bei Zahlung einer Geldentschädigung durch den Schädiger, bei Schadensbeseitigung durch den Geschädigten oder in dessen Auftrag durch einen Dritten ohne einen besonderen Auftrag des Ersatzverpflichteten; in Leasingfällen vgl. jedoch Absatz 9. 4 Ein Schadensersatz ist dagegen dann nicht anzunehmen, wenn die Ersatzleistung tatsächlich die — wenn auch nur teilweise — Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung darstellt

Die reine Schadensersatzforderung ist ohne Steuerausweis zu formulieren. Um keinen falschen Zungenschlag hinein zu interpretieren, würde ich das auch nicht als Rechnung schreiben, sondern formlos mit Begründung. (So wird das auch bei uns gehandhabt und wir haben das mit unserem Steuerbüro abgesprochen.)

Schadensrechnungen sind generell ohne MWST zu erstellen - ist ja ohnehin schon weiter unten vermerkt. Bitte auch darauf achten, dass die reinen Einstandskosten, d.h. die reinen Produktions-oder Einkaufskosten in Rechnung gestellt werden. Aufschläge, z.B. Preise mit Marge werden vom CMR Versicherer nicht anerkannt.

Ich wüsste keinen Grund, eine Rechnung ohne Mwst. auszustellen.

wfwbinder  11.10.2010, 15:29

Wenn Du keinen Grund siehst ohne Steuer zu berechnen, mußt Du einen Grund sehen Steuer zu berechnen.

Wo ist denn die Leistung des Unternehmens, das die Rechnung schriebt?

welche Ware haben sie geliefert, oder welche sonstige Leistung haben sie erbracht? Eines von beiden ist notwendig, um überhaupt in den Bereich des UStG zu kommen.