Rechnung für Gewerbefremde Tätigkeit schreiben?

1 Antwort

Natürlich kannst du das. Aber warum solltest du?

Wenn du das wegen der Steuern (des Flieseninhabers) machst, musst du halt beachten, dass du die Umsatzsteuer so handhabst, wie du es auch im Rahmen deines hauptsächlichen Gewerbes tust.

Es könnte natürlich ein paar Innungsrechtliche oder Gewährleistungs-Problemchen geben und ohne die Lösung dieser Fragen, solltest du nicht mit einem Handwerksbetrieb am allgemeinen Markt auftreten.

bluetiger2  03.03.2017, 05:32

Du bist ja krass bzw dein Kunde! Du verlegst fliesen hast null Plan und dann willst du noch keine Gewährleistung dafür übernehmen!! Ich hoffe dann mal das ein Schaden zu Stande kommt der mehrere Tausend Euro beträgt und du dran hängen bleibst

EddiR  03.03.2017, 16:53
@bluetiger2

vorsicht mit so frommen Wünschen! Die kommen gerne wieder zurück!

henrik14487 
Beitragsersteller
 02.03.2017, 19:48

Hey,

danke soweit! Es geht einfach nur darum, dass der Kunde eine Rechnung haben will. Außerdem sicher ich mich damit selber ab, da es dann ja keine Schwarzarbet ist. Ist die Gewährleistung ein Problem, wenn ich dem Kunden klipp und klar gesagt habe, dass ich kein gelernter Fliesenleger bin und dementsprechend für nichts gewähre?

LG Henni

EddiR  03.03.2017, 17:00
@henrik14487

Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst. Aus der Gewährleistung kommst Du so einfach nicht raus. Da sind schon Andere gescheitert, die das schwarz und ohne Rechnung gemacht haben.

Mit ein bissel Fachkenntnis und sich vorher informieren und beraten lassen, sollten die Fließen auch an der Wand bleiben. (Bin Autoschrauber und habe Küche, Bad und WC auch selber gemacht. Sind noch alle fest... :-))

Theoretisch gibt es zumindest vom FA keine Probleme, wenn es eine ordentliche Rechnung ist. Je nachdem, ob mit oder ohne USt-Ausweis... 

Wenn das mal eine einmalige Sache ist, und Du Deinen Hauptumsatz nicht mit artfremden Tätigkeiten machst, ist normaler Weise alles im grünen Bereich.

Ontario  31.08.2018, 07:33
@henrik14487

Gehe mal davon aus,. dass ein Kunde darauf besteht, dass für die von dir geleistete Arbeit nach VOB auch die Gewährleistung zu übernehmen ist.

Tritt ein Schaden an deiner Arbeit auf, den du zu vertreten hast, dann wird sich der Kunde an dich wenden. und du bist zur Nachbesserung verpflichtet, egal ob du nun das Handwerk gelernt hast oder nicht.. Bei Fliesenarbeiten ist kein Meister vorgeschrieben.

Dennoch haftest du für deine Arbeit, auch wenn du dem Kunden erzählst, dass du dieses Handwerk nicht erlernt hast.

Das ist kein Grund dich aus der Gewährleistungspflicht zu schleichen.

Grössere Probleme kannst du bekommen, wenn du handwerkliche Tätigkeiten ausführst, für die ein Meister vorgeschrieben ist und du solche Arbeiten ausführst, ohne dafür berechtigt zu sein.