Lieferschein als Garantiebeleg?
Hallo, ich weiß das Thema wurde hier schon einige male gestellt.
Ich würde die frage auch nicht nochmal stellen, wenn das Thema so widersprüchlich wäre.
Zur Sache: Habe mir bei Ebay einen Sony Vaio Laptop gekauft mit Lieferschein (für die Garantie, wie in der Ebay Anzeige angebeben war).
Nun war ich gestern im Sony Center Berlin und hab einfach mal nachgefragt: Dort hieß es aber ich brauche die Rechnung um Garantie in Anspruch nehmen zu können.
Was ist denn nun aus rechtlicher Sicht richtig? Gibt es eine allgemeine Regelung dafür, oder ist das von Herrsteller zu Herrsteller unterschiedlich?
Danke für Antworten
MfG
7 Antworten
Hier nochmal ein Auszug aus den Richtlininen: "Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg..."
Sind aber nur Richtlininen und Sony "kann" ablehnen wenn diese Dokumente nicht vorliegen.
Lieferschein mit Datum und Emei sollte an sich ausreichen. So ganz freiwillig ist das mit der Garantie ja auch wieder nicht, die können ja auch nicht reinschreiben was sie wollen und unzumutbare Nachweise verlangen. Grundsätzlich wird der Kaufbeleg ohnehin nur für die Frage benötigt, ob der Garantiefall innerhalb der Garantiezeit eingetreten ist - und da kommt es im Zweifel ohnehin auf das Auslieferungsdatum an.
Normalerweise steht auf der Rechnung und auf dem Lieferschein "Rechnungsdatum entspricht Lieferdatum" oder so in der Art. Von daher sollte es theoretisch möglich sein. In der Firma bei der ich arbeite, geht es auch mit Lieferschein. Da die Rechnung bei vielen Kunden z.B. beim Steuerberater ist.
MfG
Sobald du dich nicht auf die gesetzliche Gewährleistung beim Verkäufer berufst, kann der Hersteller die Bedingungen frei ausgestalten. Allerdings verlangen die alermeisten die Kopie der Kaufbelegs, um feststellen zu können, wann der Rechner zum Endverbraucher gelang.
Hallo und Danke für diese, sowie die anderen schnellen Antworten.
zur Ergänzung: datum und emei nummer stehen auf dem lieferschein.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung ist Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Somit obliegt es auch dem Garantiegeber, die Garantiebedingungen festzulegen und ggf. als Nachweis des Kaufs eine Rechnung zu verlangen.